NSDAP sagte, es sei benutzt worden? Der Prozess gegen Björn Hock
Der Alternative-für-Deutschland-Politiker Björn Höcke muss sich vor dem Landgericht Halle wegen des Verdachts der Verwendung verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungssymbole verantworten. Dies teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Donnerstag mit. Nach Angaben des Thüringer AfD-Chefbüros wurde aufgrund der Ermittlungen erstmals Strafanzeige gegen ihn gestellt. Wann der Prozess beginnen würde, war zunächst unklar.
Hock wird vorgeworfen, bei einer Rede am 29. Mai 2021 in Merseburg (Saalekreis) im Kanton Anhalt einen verbotenen Slogan der sogenannten „Commandos“ (SA), der paramilitärischen Kampfgruppe der NSDAP, verwendet zu haben. In der Anklage heißt es, Hawke habe gewusst, dass der letzte Teil der Aussage „Alle für unser Vaterland, alle für Sachsen-Anhalt, alle für Deutschland“ eine verbotene Aussage sei. Der Thüringer Verfassungsschutz stufte Hock als Rechtsextremisten ein.
Das Landgericht Naumburg entschied auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle, die Verhandlung in der Großen Strafkammer Halle abzuhalten. Dies folgt einer Entscheidung des Landgerichts Halle, wonach das Hauptverfahren beim Landgericht Merseburg stattfinden soll. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg ist nicht anfechtbar.
Quelle: www.dpa.com