Wellness und medizinische Updates werden in diesem Artikel behandelt. - NRW setzt sich für ein Gesetz ein, das eine Opt-out-Möglichkeit bei der Organspende ermöglicht.
Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer planen, die Aufklärung über Organspenden durch Einführung eines Opt-out-Systems im Bundesrat zu fördern. Nach diesem Vorschlag gilt jeder nach seinem Tod als potenzieller Organspender, es sei denn, er hat sich dagegen ausdrücklich während seines Lebens geäußert. Derzeit werden nur jene als Spender gezählt, die sich dafür entschieden haben.
Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), kommentiert: "Es ist offensichtlich, dass niemand gezwungen wird, Organe zu spenden. Dennoch glaube ich, wir können Menschen dazu zwingen, über dieses Thema zu entscheiden." Obwohl die meisten Menschen der Organspende zugeneigt sind, besteht ein deutlicher Unterschied zwischen der Anzahl der gespendeten Organe und den Anforderungen, was zu tödlichen Folgen für viele Menschen führen kann.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit mehr als 1800 Personen, die auf einen Organspender warten, teilte Laumann mit. Allerdings spendeten in diesem Bundesland lediglich 166 Personen Organe im Jahr 2023. In Deutschland sind etwa 8400 Personen auf eine Transplantation angewiesen. Im Jahr 2022 spendeten nur 965 Personen posthum Organe.
Laumann glaubt, "Wir haben in Deutschland keine Mangel an Menschen, die aus Solidarität oder Gutmütigkeit Organe nach ihrem Tod spenden würden. Wir haben ein Aufzeichnungsproblem." Daher ist eine Umstellung im System notwendig. Durch die Einführung des Widerspruchsbehandlungsbeschlusses erhalten Personen, die Organe spenden wollen, offizielle Unterlagen. Ein Widerspruch gegen Organspenden bedarf keiner Begründung.
Letztlich wurde im Bundestag 2020 über die Organspendestrategie abgestimmt; die Mehrheit unterstützte die Entscheidung, während der Widerspruchsbehandlungsbeschluss abgelehnt wurde. "Nach den Wahlen 2021 und der Neuformierung des Bundestags besteht die Möglichkeit, den Widerspruchsbehandlungsbeschluss endlich umzusetzen - und mehr Leben zu retten," äußerte Laumann.
Derzeit plant Nordrhein-Westfalen, das Gesetz gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dem Bundesrat vorzulegen. Laumann erwartet, dass weitere Bundesländer sich nach abgeschlossenen Kabinetts- und Senatsabstimmungen anschließen. Wenn die gesetzgeberische Initiative eine Mehrheit im Bundesrat erhält, wird es an die Bundestag wenden.