Fischerei - Nordseefischer dürfen ab 2024 mehr Fische an Land bringen
Gute Nachrichten für die Nordseefischer: Ihr Fang wird im nächsten Jahr deutlich höher ausfallen als im Jahr 2023. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am Dienstag nach Verhandlungen mit anderen Ministerien eine deutliche Steigerung der Heringsproduktion EU in dem in Brüssel ansässigen Land um 30 % bekanntgegeben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Insgesamt konnten rund 48.500 Tonnen Vorräte an Land gebracht werden. Auch Seelachs, Kabeljau, Schellfisch und Seezunge sind vorherrschend. Die Fänge für alle diese Fischarten liegen zwischen 2.200 und fast 6.000 Tonnen und liegen damit deutlich unter dem Heringsbestand.
Die Beschränkungen erfolgen vor dem Hintergrund der schlechten Verfassung vieler Aktien. Überfischung, Klimawandel und andere Faktoren setzen den Tieren zu.
Aus diesem Grund legt die Europäische Kommission jedes Jahr auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten Fangmengen fest, die so konzipiert sind, dass die Bestände nicht zu stark unter Druck geraten. Bei Beständen, die nur von EU-Ländern befischt werden, haben jedoch die EU-Fischereiminister das letzte Wort. Fänge in anderen Gewässern müssen mit Drittländern wie dem Vereinigten Königreich oder Norwegen ausgehandelt werden.
Die Umweltgruppe Oceana kritisierte alle am Dienstag vereinbarten Lagerbestände, weil sie sich nicht an wissenschaftliche Empfehlungen gehalten hätten. Aus Sicht des Deutschen Umwelthilfswerks reichen die Anforderungen an eine Nordsee „völlig unzureichend für den Schutz wichtiger Fischbestände“ aus. Die Quoten für Nordseekabeljau liegen deutlich über den wissenschaftlichen Empfehlungen.
Bundeslandwirtschaftsministerium Die zuständige Staatssekretärin Sylvia Bender betonte: „Auf Basis der Verhandlungsergebnisse kommen wir unserer Verantwortung für eine nachhaltige Bewirtschaftung und den Wiederaufbau der Fischbestände nach.“ Das Ministerium betonte zudem, dass es sich um eine vom Aussterben bedrohte Art Europäischer Aal handele weiterhin Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese wurden letztes Jahr beschlossen. Darin ist eine sechsmonatige Sperrfrist enthalten. Anglern ist es außerdem verboten, in den Gewässern Aale zu fangen.
Newsletter des BMEL
Lesen Sie auch:
- Hier wird ein Stammesmitglied bestraft
- Verkehrsrechtsanwälte warnen: Sprechen Sie nicht mit der Polizei!
- Wird er 37 Jahre später wegen Juttas Mordes verurteilt?
- Er versuchte auch, seinen Cousin zu töten
Quelle: www.stern.de