Öffentlicher Dienst - Nordrhein-Westfalen überträgt Tarifverhandlungsergebnisse an Beamte
Nordrhein-Westfalen wird den in der vergangenen Woche ausgehandelten Gesamttarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes an Beamte und Richter übergeben. Der Landesregierungschef einigte sich am Dienstag mit Gewerkschaftsvertretern.
„Berechtigte Personen erhalten zunächst einen einmaligen Zuschuss von 1.800 Euro“, teilte das Kanzleramt in Düsseldorf mit. Geplant sind auch monatliche Zahlungen von 120 Euro zwischen Januar und Oktober 2024. Außerdem wird eine anteilige Anpassung an Rentner und Sonderzahlungen an Empfänger von Kandidatengehältern und Unterhaltsbeihilfen gewährt.
Die erste Tranche der Sonderzahlungen wird im Januar 2024 freigegeben. Zum 1. November 2024 erhöht sich das Grundgehalt um 200 Euro, zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 %.
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies einen erheblichen Kostenanstieg. „Über einen Zeitraum von 25 Monaten entstehen dem Land Kosten in Höhe von 4,75 Milliarden Euro“, sagte Finanzminister Markus Optendrenk (CDU) der Neuen Westfalenzeitung (Mittwoch).
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüster (CDU) betonte, dass die am Samstag erzielte Einigung zwischen den Tarifgruppen der Länder und den Gewerkschaften ein faires Ergebnis sei. Die Versetzung von Beamten berücksichtigt inflationsbedingte Belastungen und erfolgt in Anerkennung ihrer Leistungen. „Leistungsfähige öffentliche Dienste sind gerade in diesen herausfordernden Zeiten das Rückgrat von Staat und Gesellschaft.“ NRW-Finanzminister Markus Ottendlenk (CDU) betonte: „Mit einer 1:1-Versetzung in den öffentlichen Dienst sorgen wir für Klarheit.“ so früh wie möglich am Ende des Jahres.“
Auch zahlreiche beteiligte Gewerkschaftsführer lobten die „schnelle und unbürokratische Übernahme“. Auch eine damit verbundene „Wertschätzung aller Landesbediensteten und pensionierten Kollegen für ihre Lebensleistung“ wurde ausdrücklich hervorgehoben. Lediglich der Richter- und Staatsanwaltschaftsverband NRW stellte fest, dass „dies nicht zu einem verfassungsgemäßen Gehalt führen würde“.
Pressemitteilung
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Quelle: www.stern.de