Nordrhein-Westfalen muss nach dem Karlsruher Urteil keine Änderungen vornehmen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umverteilung von Bundesmitteln sieht NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) keine Notwendigkeit für eine Umverteilung der Mittel nach NRW. Die Landesfinanzen des Landes werden angepasst. „Nach unserer vorläufigen Einschätzung wird das Urteil weder unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltspraxis des Landes Nordrhein-Westfalen noch auf den Ukraine-Sonderfonds zur Krisenbewältigung haben“, sagte Otendrenk am Mittwoch im Zentrum der Urteilsverkündung. In diesem Punkt sieht er Recht ein deutlicher Unterschied zwischen der Situation im Bund und der in Nordrhein-Westfalen.
Optendrenk betonte, dass in Nordrhein-Westfalen vom Landtag ein Sonderfonds für Notfälle und Nutzung eingerichtet wurde und der Fonds nur für diesen Zweck verwendet werden dürfe. Im Jahr 2023 soll ein Sonderfonds in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro zur „Reaktion auf Krisensituationen aufgrund der russischen Aggression in der Ukraine“ eingerichtet werden. Darüber hinaus wurden der Staatshaushalt 2023 und die Sonderfonds Ende 2022 vom Parlament verabschiedet. Das bedeutet, dass es weitere Meinungsverschiedenheiten gibt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Umverteilung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig und ungültig erklärt. Die Bundesregierung darf Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden.
Lesen Sie auch:
- Mitteilung
- Urteil
- Gliederung der mündlichen Verhandlung
- Beschluss zum Eilantrag
- Mitteilung zum Eilantrag
- Informationen über abstrakte Normenkontrolle
Quelle: www.dpa.com