- Nicht zu pumpenes Bergbauwasser - Urteil
Über ein Jahrzehnt nach dem Ende des Steinkohlebergbaus im Saarland gibt es immer noch Diskussionen darüber, was mit den verlassenen Gruben geschehen soll. Eine recent Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt sich damit, ob Grubenwasser weiter abgepumpt werden muss, da es in die Tiefe sickert. Dies kostet die Bergbaugesellschaft RAG jährlich 20 bis 30 Millionen Euro, weswegen das Unternehmen damit aufhören will. Einige Gemeinden fürchten, dass ein Stoppen des Pumpens zu Grundwasserverunreinigungen, Bodenbewegungen und der Freisetzung von Gasen führen könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat nun eine Berufung der Gemeinde Merchweiler gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarbrücken abgewiesen, wie ein BVG-Sprecher der dpa mitteilte. Die Klage gegen die genehmigte Erhöhung des Grubenwassers wurde damit endgültig abgewiesen.
Im Juli 2023 hatte das OVG die ersten drei Klagen, darunter die von Merchweiler, gegen die Erhöhung abgewiesen. In diesem Fall wurde kein Berufungszulassung erteilt. Merchweiler legte daraufhin Berufung ein, die jedoch erfolglos blieb.
Die noch anhängigen Fälle anderer Gemeinden beim OVG waren initially aufgrund der Berufung von Merchweiler ausgesetzt, wie ein OVG-Sprecher der dpa mitteilte. Es gibt noch anhängige Fälle beim OVG des Saarlands von den Städten Dillingen und Lebach sowie den Gemeinden Heusweiler, Schmelz, Saarwellingen und Nalbach, wie der Sprecher mitteilte.
Die Erhöhung des Grubenwassers ist umstritten
Die Klagen richten sich gegen die Entscheidung der Oberbergbehörde des Saarlands, die Gruben teilweise zu fluten. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Tunneln unterirdisch sammelt. Bisher wurde es abgepumpt, was für die Bergbaugesellschaft RAG teuer ist. Die Erhöhung des Grubenwassers in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter, beantragt von RAG, wurde 2021 unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Die Genehmigung ist an Bedingungen bezüglich Naturschutz und Erdbeben geknüpft, unter anderem.
Obwohl das OVG die Klagen gegen die Erhöhung des Grubenwassers mehrmals abgewiesen hat, haben einige saarländische Gemeinden wie Dillingen, Lebach, Heusweiler, Schmelz, Saarwellingen und Nalbach noch anhängige Fälle. Die Entscheidung, die Gruben teilweise zu fluten, die für Kontroversen gesorgt hat, wurde von der Oberbergbehörde des Saarlands 2021 getroffen und ermöglicht RAG, den Grubenwasserstand in Reden und Duhamel unter bestimmten Bedingungen auf minus 320 Meter zu erhöhen.