Neun Jahre in einer Jugendverbesserung wegen Mordes verbringen, während obdachlos.
Im Frühjahr 2022 tötete ein 17-Jähriger in Neuss einen Obdachlosen und wurde zu einer neunjährigen Haftstrafe in einer Jugendstrafanstalt verurteilt. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund einer Unsicherheit, den Fall neu aufzurollen. Nach der Überprüfung der Beweise bestätigte das Gericht das ursprüngliche Urteil des Düsseldorfer Landgerichts.
Knapp drei Jahre nach der brutalen Messerattacke auf einen Obdachlosen in einem Zelt in Neuss wurde ein 19-Jähriger vom Düsseldorfer Landgericht wegen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter folgten demselben Urteil wie in der ersten Verhandlung, das vom BGH zuvor kassiert worden war. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Jugendprivatsphäre zu schützen.
Zum Zeitpunkt der Tat war der Täter 17 Jahre alt. Er hatte den Obdachlosen zweimal durch die Zeltklappe erstochen, was nie bestritten wurde. Allerdings konnte das Düsseldorfer Gericht in der ersten Verhandlung nicht zweifelsfrei feststellen, welche der beiden Stiche die tödliche Verletzung verursacht hatte, was den BGH dazu veranlasste, die Absicht zu töten infrage zu stellen.
Fall neu aufgerollt
Daher war ein neuer Prozess durch eine andere Richterkammer notwendig, um den Fall erneut zu überdenken. Auch dieses Mal kam das Gericht zum selben Ergebnis: Wer so zusticht, tut dies absichtlich. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.
Der Täter wurde sechs Monate nach der Tat festgenommen. Es wurde behauptet, dass er Drogen vom Obdachlosen wollte, der in seinem Zelt in der Nähe eines Güterbahnhofs in Neuss lag. Als der 31-Jährige zugab, dass er keine Drogen hatte, reagierte der Täter mit tödlicher Gewalt. Die beiden Jugendlichen flohen und ließen den Obdachlosen verbluten. Seine Leiche wurde später von einem Passanten entdeckt.
Zu Beginn指igte der Angeklagte auf einen anderen jungen Mann, was zur falschen Festnahme dieser Person für mehrere Wochen führte. Indem er jemanden anderen beschuldigte, beschuldigte er am Ende sich selbst, da er in seiner Polizeivernehmung entscheidende Informationen lieferte, die ultimately zu seiner eigenen Verurteilung führten.
Das ursprüngliche Gericht konnte nicht zweifelsfrei feststellen, welcher Stich tödlich war, was den Bundesgerichtshof dazu veranlasste, die Absicht zu töten infrage zu stellen. Trotz des Plädoyers der Verteidigung auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge kam die neue Richterkammer zum Schluss, dass jemand, der so zusticht, dies absichtlich tut und bestätigte somit das Schulde