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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz verändert die Arbeit in öffentlichen Stellen

Das neue Rückkehrgesetz hat zu viel mehr Natürlichenisierungsanträgen in verschiedenen Orten geführt. Rheinhessen-Palatinat gibt keine Zahlen an, aber der Prozess hat sich hier auch in den Behörden verändert.

Bürgerschaftsentscheide in den Behörden der rheinland-pfälzischen Gebietsämter und Großstädte - nun...
Bürgerschaftsentscheide in den Behörden der rheinland-pfälzischen Gebietsämter und Großstädte - nun auf Grundlage neuer Regelungen. (Symbolbild)

- Neues Staatsangehörigkeitsgesetz verändert die Arbeit in öffentlichen Stellen

Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz, das seit Ende Juni in Kraft ist, hat sich die Arbeit in den für Naturalisierungsanträge zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz ebenfalls verändert. Entscheidungen über solche Anträge werden in den Kreisen und kreisfreien Städten zwischen Westerwald und Südpfalz getroffen. Diese sollten, soweit möglich, alle geeigneten Aufklärungsmittel nutzen, um die für eine Entscheidung notwendige Überzeugung zu gewinnen, wie das Ministerium für Integration in Mainz auf Anfrage mitteilte.

Es bedarf Untersuchungen in jedem Einzelfall. Die jeweilige Behörde hat Ermessensspielraum, um Art und Umfang der tatsächlichen Untersuchung zu bestimmen, einschließlich der Beweismittel oder Informationsquellen, die sie verwenden wird.

Viele Bundesländer melden einen Anstieg der Anträge

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das von der Ampelkoalition im Bundesregierung formuliert und seit dem 27. Juni in Kraft ist, sieht vor, dass nun nach fünf Jahren ein Anspruch auf Naturalisierung besteht, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Mit besonderen Integrationsleistungen können Ausländer bereits nach drei Jahren deutsche Staatsbürger werden. Die Bedingungen für eine schnellere Naturalisierung sind gute schulische oder berufliche Leistungen, ausgezeichnete Sprachkenntnisse oder freiwilliges Engagement. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist im Allgemeinen erlaubt.

In einigen Orten hat das neue Gesetz bereits zu mehr Anträgen geführt. So wurde beispielsweise von der zuständigen Behörde in Berlin berichtet, dass im Juni etwa 4.000 Anträge beim Landesamt für Einwanderung eingereicht wurden. Für Juli gibt es noch keine zuverlässigen Zahlen. Das Landesamt hat jedoch bereits von 27. Juni bis 21. Juli über 5.000 Anträge erhalten.

Ministerium: Statistische Erfassung ab 2025

Laut Bayerischem Staatsministerium des Innern wurden im Durchschnitt über 5.600 Anträge pro Monat von Januar bis Mai eingereicht. Im Juni lagen bereits über 8.400 Anträge vor. Für Juli gibt es noch keine Zahlen, aber ein Anstieg wird erwartet. Angesichts der Anzahl der Anträge können derzeit möglicherweise deutlich längere Bearbeitungszeiten anfallen. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Bearbeitungszeit derzeit mindestens 12 bis 18 Monate und steigt weiter an.

Allerdings wird die Anzahl der Anträge in Rheinland-Pfalz derzeit nicht statistisch erfasst, wie das Integrationsministerium in Mainz mitteilte. Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollen Naturalisierungsanträge ab 2025 statistisch erfasst werden, erklärte das Ministerium.

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das das Recht auf die Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren unter bestimmten Bedingungen gewährt, hat in verschiedenen Bundesländern zu einem Anstieg der Antragseingänge geführt. Trotz dieser Zunahme wird die Anzahl der Anträge in Rheinland-Pfalz derzeit nicht statistisch erfasst, wobei die statistische Erfassung erst ab 2025 beginnen soll, wie das Integrationsministerium mitteilte.

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