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Neue Regeln für E-Scooter: das ist geplant

E-Scooter sind seit mehr als fünf Jahren zugelassen. Die Vorschriften sollen sich ändern und es wird bereits Kritik geäußert.

Ein Mann in Hamburg fährt ein E-Scooter. Die Bundesregierung plant neue Regelungen für E-Scooter.
Ein Mann in Hamburg fährt ein E-Scooter. Die Bundesregierung plant neue Regelungen für E-Scooter.

- Neue Regeln für E-Scooter: das ist geplant

Neue Regelungen für E-Scooter sind geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf präsentiert. Ein Beispiel ist die verpflichtende Verwendung von Blinkern. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis diese neuen Regelungen in Kraft treten. Der Fussgängerverband und der ADAC kritisieren diese Pläne und fordern Verbesserungen. Was genau geplant ist:

Anpassung an die Fahrradregeln

Das Ministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften präsentiert. Dies war bereits bei der ursprünglichen Registrierung im Jahr 2019 geplant. Es geht um sogenannte Verhaltensregelungen - im Grunde sollen die Regeln für E-Scooter soweit wie möglich denjenigen für Fahrräder angeglichen werden.

Das bedeutet zum Beispiel, dass E-Scooter-Fahrer künftig das grüne Licht für Fahrräder bei rotem Licht nutzen dürfen. Laut Ministerium schlägt der Entwurf auch vor, dass das Öffnen von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem zusätzlichen Schild "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher soll dabei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h und besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger gelten.

Für diese Verhaltensregelungen ist ein Übergangszeitraum von einem Jahr geplant, wie das Ministerium mitteilt. Die neue Regelung soll im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Anpassung an die Fahrradregeln jedoch erst ein Jahr später.

Rolle der Kommunen

Während dieses Übergangszeitraums könnten Kommunen zum Beispiel prüfen, ob ein E-Scooter-Verbot auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die für Fahrräder offen sind, eingeführt werden soll, wie das Ministerium mitteilt. Die lokalen Behörden könnten dann entscheiden, ob E-Scooter auch auf einzelnen Gehwegen erlaubt sind, die für Fahrräder offen sind.

Verein: Fußgänger sind 'Wissing' irrelevant

Der Verein Fuss spricht allgemein von einem "frechen Angriff" auf Fußgänger. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen und auch den derzeit vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern abschaffen. Vor allem gemietete E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle das Parkchaos auch noch zementieren, indem er die Parkrechte für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung verankere. Stattdessen fordert Fuss, dass E-Scooter erst nach einem Übergangszeitraum, der zum Beginn von 2026 startet, nur noch auf markierten Bereichen auf Gehwegen abgestellt werden dürfen.

Blinker Pflicht

Für neu zugelassene E-Scooter soll es künftig Pflicht sein, Blinker zu haben. Dies gilt ab dem Beginn von 2027 laut Entwurf. Eine Marktanalyse zeigt, dass neuere Fahrzeuge immer häufiger standardmäßig mit Blinkern ausgestattet sind.

Eine wissenschaftliche Studie des Bundesamtes für Straßenwesen zu E-Scootern hat ergeben, dass viele Nutzer das Anzeigen der beabsichtigten Fahrtrichtung per Hand als unsicher empfinden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt die künftige Pflicht für Blinker auf neuen Fahrzeugen. Auf E-Scootern kann das jetzt nur mit einer Hand gehaltene Handzeichen zu unsicherem Fahren führen.

Aus Sicht des ADAC bleibt jedoch eine zentrale Frage unbeantwortet: der Mangel an Opferschutz. currently, there is no liability for damages due to the maximum speed of E-scooters being 20 kilometers per hour, according to a spokesperson. "Therefore, someone who is innocently injured by an E-scooter today must prove personal fault on the part of the E-scooter rider to receive compensation from their insurance."

Im Jahr 2022 hat sich die Zahl der Todesfälle und Verletzten durch E-Scooter-Unfälle verdoppelt. Laut Bundesstatistisches Amt starben 22 Menschen auf Deutschlands Straßen, verglichen mit 11 im Jahr 2021.

Es gab insgesamt 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten bundesweit. Das war ein Anstieg von 14,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die häufigsten Unfallursachen waren die unsachgemäße Nutzung von Straße oder Gehweg, dicht gefolgt von Alkoholfahrten. Viele Unfälle ereignen sich in Großstädten.

Der TÜV-Verband begrüßt die Änderungen. Richard Goebelt, Leiter des Fahrzeug- und Mobilitätsbereichs beim TÜV-Verband, betont, dass es necessary ist, die Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern zu verbessern, insbesondere angesichts ihrer wachsenden Beliebtheit.

Insbesondere Anpassungen an den technischen Anforderungen der Fahrzeuge sind entscheidend, um die Betriebssicherheit von E-Scootern zu erhöhen. Goebelt nennt die Einführung von Blinkern, strenge Batterieprüfungen und unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Bis zum 9. August können Bundesländer und Verbände ihre Positionen zum Entwurf des Verkehrsministeriums abgeben. Die Zustimmung des Bundesrates ist ebenfalls erforderlich.

Die geplanten Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderen Vorschriften zielen darauf ab, die Regeln für E-Scooter soweit wie möglich denjenigen für Fahrräder anzugleichen, E-Scooter-Fahrer künftig das grüne Licht für Fahrräder bei rotem Licht nutzen zu lassen und E-Scooter in Bereichen zuzulassen, die mit "Radverkehr frei" gekennzeichnet sind. Zudem soll künftig für neu zugelassene E-Scooter die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern gelten, was die Sicherheit erhöht und Bedenken bezüglich unsicherer Handzeichen beim Fahren adressiert.

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