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Nationaler Sportverband weist Vorwürfe des Rechnungshofs zurück

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Nationaler Sportverband weist Vorwürfe des Rechnungshofs zurück

Der Brandenburgische Sportbund (LSB) hat Vorwürfe des Landesrechnungshofes zurückgewiesen, Spitzenmanager des Verbandes seien überbezahlt worden. LSB gab am Donnerstag bekannt, dass die Sportabteilung einen externen Bericht zur Festlegung der Vergütungen des Vorstands erhalten habe. Auch die Tarife des öffentlichen Dienstes sehen entsprechende Zulagen vor, die jedoch aufgrund der Eigenverantwortung des Vorstandes nur schwer vergleichbar sind. „Darüber hinaus liegen die Bezüge der LSB-Vorstände auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zu den entsprechenden Vorstandsbezügen landeseigener Unternehmen in Brandenburg.“

Wirtschaftsprüfer kritisierten, dass der LSB-Vorstand neben Gehältern auch aus seiner Sicht unzulässige Zahlungen erhielt, etwa Vorstandsentschädigungen zwischen 900 und 2.000 Euro, Reisekosten und in einem Fall monatliche Rentenzahlungen. Dies verstößt gegen das Verbot, dass Mitarbeiter öffentlich finanzierter Institutionen bessere Positionen erhalten. Darüber hinaus fungieren leitende Mitarbeiter der LSB auch als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften.

Der Verband hält es auch nicht für angebracht, Tochtergesellschaften wegen Nebenbeschäftigung zu kritisieren. „Die Beteiligten waren die Ideengeber und als Geschäftsführer von Anfang an mit der Gründung der Unternehmen und der Umsetzung der Konzepte betraut“, sagte LSB. „Diese Unternehmen kommen ohne Zuschüsse aus dem nationalen Sporthaushalt aus, beides.“ von Inhalt und wirtschaftlichem Nutzen. Alle erzielten positive Ergebnisse.“

Prüfer kritisierten auch die vom LSB finanzierten Besuche von Sportveranstaltungen, die Bewirtung und Gruppenreisen zu den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro. Nach Angaben des Rechnungshofs wurden bei weiteren Reisen die Gründe für die Einladung und die Begünstigten nicht oder nicht korrekt erfasst. . Der Verein hat eingeräumt, künftig Reisen, Geschenke und Veranstaltungen detaillierter zu erfassen.

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Quelle: www.dpa.com

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