National Audit Office warnt vor Haushaltsungleichgewichten
Der Rechnungshof steht dem Schwarz-Rot-Plan des Sonderfonds Klimaschutz äußerst kritisch gegenüber. Der Senat will auf diese Weise Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. „Eine solche Kreditaufnahme ist nach der Berliner Schuldenbremse nur in Notfällen zulässig“, sagte Rechnungsprüferin Karin Klingen am Donnerstag bei der Vorstellung ihres aktuellen Jahresberichts. Klingen sagte jedoch, der Rechnungshof stehe der Notlage skeptisch gegenüber. „Er ist der Ansicht, dass die sehr allgemeinen Aussagen des Gesetzentwurfs nicht ausreichen, um den Notstand zu rechtfertigen.“
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt stärkt die Schuldenbremse und bestätigt diese Position des Verfassungsgerichtshofs Wirtschaftsprüfer. „Nach dem Urteil muss der Notfall im entsprechenden Geschäftsjahr konkret begründet werden“, betonte Klingen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Notfall und den zur Bewältigung des Notfalls geplanten Maßnahmen muss im entsprechenden Jahr detailliert dargelegt werden. Ein über mehrere Geschäftsjahre verteilter Sonderfonds zum Klimaschutz in Höhe von 5 Milliarden Euro wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Jahresbericht der Rechnungskammer wurde am Vormittag an Parlamentspräsidentin Cornelia Sebeld (CDU) übergeben.
Klingen sieht auch die Überlegungen über einen Sonderfonds zur Finanzierung der Berliner Magnetschwebebahn-Teststrecke kritisch. Parteichef Dirk Stettner hat die Idee kürzlich der CDU vorgeschlagen. Ausnahmen von der Schuldenbremse gelten nicht für die Finanzierung langfristiger Investitionen, sagte Klingen. „Ich hoffe daher, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Magnetschwebebahn-Vorschlag auch ernst genommen wird.“ Ähnlich äußerte sie sich zu den Schwarz-Weiß-Überlegungen, den Umbau von Polizeirevieren mit Sondermitteln zu finanzieren.
Klingen warnte außerdem davor, dass der Berliner Haushalt ins Ungleichgewicht geraten werde. Nicht zuletzt kritisierte der Rechnungshof den Plan der Schwarz-Roten Allianz, in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro und in den Jahren 2024/2025 4,6 Milliarden Euro aus ihren Rücklagen zu ziehen. Daher dürften die entsprechenden Haushaltsreserven des Landes in naher Zukunft erschöpft sein. Nach Einschätzung des Rechnungshofes ist davon auszugehen, dass die künftigen Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen werden. Klingen empfahl, künftige Ausgaben zu begrenzen.
Der Rechnungshof hegt gewisse Bedenken hinsichtlich der möglichen Folgen der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für den Staatshaushalt. Klingen sagte, er habe seine eigenen Berechnungen durchgeführt. „Er kam zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung keine erheblichen finanziellen Folgen für den Staat oder die Mieter haben würde, wenn die Entschädigung der Wohnungsbaugesellschaft deutlich unter dem Verkehrswert der Wohnungen läge.“
« Ausgehend von einer A-Entschädigung von ca. A „Ein Viertel des Marktwerts würde erhebliche Zuschüsse oder Mieterhöhungen aus dem Haushalt erfordern“, sagte Klingen. „Das sind etwa 11 Milliarden Euro.“ „Bisher ist der Senat von höheren Entschädigungsbeträgen ausgegangen. Klingen kündigte an, dass der Rechnungshof dem Senat demnächst eine Stellungnahme zu dieser Frage vorlegen werde.
Der Rechnungshof hat auch ein Urteil gegen die Berliner Wohnungsbaugesellschaft gefällt Die Versorgungsagentur (WVB) übte scharfe Kritik an ihrer Arbeit und empfahl ihre Auflösung. Das Gremium wurde 2016 mit der Aufgabe gegründet, politische Leitlinien für die sechs landeseigenen Immobilienunternehmen zu entwickeln, damit diese ihre Aufgaben besser erfüllen können Diesem Auftrag kam sie jedoch nicht nach. Die Berliner Wohnungsversorgung baut ihren Personalbestand zwischen 2016 und 2022 weiter aus und kostet den Steuerzahler rund 4 Millionen Euro.
Der Hauptgrund für die Nichterfüllung des Auftrags durch die Agentur ist sein Status als nicht eingetragene Agentur Der zweiköpfige Vorstand wurde ineffizient konzipiert und von zwei verschiedenen Exekutivorganen des Senats kontrolliert. „Das Rechnungsprüfungsamt empfahl daher, die Agentur aufzulösen und die Aufgabe direkt von der für Wohnungswesen zuständigen Senatsorgane wahrzunehmen.“ ”
Quelle: www.dpa.com