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Namens- und Nachnamensänderung in Deutschland wird einfacher

Namens- und Nachnamensänderung in Deutschland wird einfacher

Namens- und Nachnamensänderung in Deutschland wird einfacher

Die Änderung von Namen und Nachnamen in Deutschland wird derzeit von strengen Regeln reguliert. Für viele Bürger stellt die aktuelle Situation ein ernsthaftes Hindernis dar, wenn es notwendig ist, dieses Verfahren durchzuführen.

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Genau aus diesem Grund stoßen einige Vorschriften in dieser Hinsicht derzeit auf Unverständnis. Die Bundesregierung zeigt die Fähigkeit, sich in dieser Angelegenheit anzupassen.

Namens- und Nachnamensänderung in Deutschland: Was ändert sich?

Ende August 2023 hat das Kabinett einen neuen Gesetzentwurf zur Vereinfachung dieses Verfahrens vorgelegt. Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat auch die meisten Empfehlungen zum Gesetzentwurf angenommen. Dies beinhaltet unter anderem die Möglichkeit, eine Namensänderung im Falle einer Scheidung der Eltern rückgängig zu machen.

Ursprünglich sollte das Gesetz am 1. Mai 2025 in Kraft treten, aber auf Beschluss des Bundesrates wird es auf den 1. November 2025 verschoben. Der Grund dafür ist, dass Änderungen in den technischen Verfahren der Standesämter immer am 1. November vorgenommen werden und das bestehende System bis 2024 nicht umgestellt sein wird.

Das echte Leben der Menschen in Deutschland ist oft vielfältiger als die aktuelle rechtliche Situation vorsieht. Änderungen im bürgerlichen Gesetz über Namen beinhalten Neuerungen bezüglich weiblicher und Mädchen-Nachnamen. Geplante Anpassungen sind vorgesehen.

Namens- und Nachnamensänderung: Doppelnamen

Bisher war es unmöglich, einen Doppelnamen als gemeinsamen Nachnamen in der Ehe zu verwenden. Mit der Gesetzesänderung werden beide Ehepartner – und sogar die Kinder – dies tun können. Zum Beispiel könnte die ganze Familie “Richter-Friedman” heißen.

Namens- und Nachnamensänderung in Deutschland wird einfacher.  Foto: Jeremy Wong / pexels.com

Interessant ist, dass Kinder auch einen Doppelnamen erhalten können, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Diese Bestimmung sollte auch rückwirkend auf bestehende Ehen angewendet werden können.

Namensänderung der Stiefkinder und Kinder nach der Scheidung

Wenn Kindern der Nachname des Stiefvaters gegeben wurde, wird es für sie jetzt einfacher sein, zum Geburtsnamen zurückzukehren. Dies sollte für Fälle der Auflösung der Ehe zwischen dem biologischen Elternteil und dem Stiefvater gelten. Darüber hinaus sollten Kinder die Möglichkeit haben, ihren Namen nach der Scheidung der Eltern zu ändern.

Namensänderung bei der Geburt im Erwachsenenalter

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Erwachsene ihren Namen einmal beim Standesamt ändern können. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Zum Beispiel kann der Nachname eines Elternteils durch den anderen ersetzt oder der Name in einen Doppelnamen bei der Geburt geändert werden, der aus den Namen beider Eltern besteht. Man wird auch die Möglichkeit haben, den bei der Geburt erhaltenen Doppelnamen auf den Nachnamen eines der Elternteile zu verkürzen.

Nachnamen nach Geschlecht

In einigen Kulturen ist es üblich, den Nachnamen an Frauen anzupassen, zum Beispiel “Iwanowa” statt “Iwanow”. Diese Option sollte nun auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen verfügbar sein.

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