- Nachbarn erschossen - Urteil vor Gericht erwartet
Im Prozess gegen einen Mann, der des Mordes an seinem Nachbarn beschuldigt wird, wird das Urteil am Montag (13:30 Uhr) am Landgericht Stuttgart erwartet. Er soll den 45-jährigen Nachbarn mit einer Doppelflinte erschossen haben.
Zunächst war unklar, ob der Angeklagte strafrechtlich verantwortlich war. Unter anderem wurde eine paranoide Schizophrenie untersucht. Ein Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass der zum Zeitpunkt der Tat 42-jährige Angeklagte nicht strafrechtlich verantwortlich war, wie das Gericht mitteilte. Es bleibt jedoch ungewiss, wie die Entscheidung am Montag ausfallen wird. Eine verminderte Schuldfähigkeit ist ebenfalls möglich.
Während die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes forderten, beantragte die Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren, die Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe und die Verteidigung maximal 9 Jahre. Alle Beteiligten forderten auch die Unterbringung in einer Psychiatrie.
So soll sich der Verbrechen zugetragen haben
Laut Anklage soll das spätere Opfer am Tag der Tat das Motorrad des Angeklagten umgestoßen haben, wodurch dieser sich am Kopf und an der Hand verletzte. "Aus Wut und Ärger, insbesondere wegen des Schadens an seinem Motorrad, aber auch um künftige Streitigkeiten mit der verletzten Person ein für alle Mal zu beenden, beschloss der Angeklagte, die verletzte Person zu töten", sagte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte habe seine Doppelflinte in Müllbeutel eingewickelt und sei auf den Balkon der Erdgeschosswohnung des Nachbarn gegangen, wo er gegen das Geländer klopfte, wie der Staatsanwalt weiter vortrug. Als sein Nachbar auf den Balkon trat, schoss der Mann und verletzte sein Opfer tödlich.
Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags statt Mordes vor dem Gericht erster Instanz. Nach anfänglicher Unsicherheit über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie teilte das Gericht erster Instanz mit, dass der Angeklagte für den Mord nicht strafrechtlich verantwortlich sei.