Integrationsministerium - Nach Widerstand: Abschiebung zweier Männer ausgesetzt
Pläne zur „Räumung“ zweier Männer aus einem Kirchenheim in Schwerin wurden vorerst ausgesetzt. Das sagte der Integrationssprecher Schleswig-Holsteins am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Stadt Kiel als zuständige Ausländerbehörde hat ihr Ersuchen um sogenannte Amtshilfe zur Rückführung der Familie in das Land Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen. „Als Regulierungsbehörde stehen wir mit den Einwanderungsbehörden in Verbindung und prüfen das weitere Vorgehen.“
Die Schweriner Polizei beendete am Mittwoch den Widerstand gegen den Abschiebungsplan mit dem Einsatz eines Großaufgebots an Spezialkräften und Sondereinsatzkräften. Wie ein Polizeisprecher sagte, verbarrikadierte sich eine sechsköpfige Familie am frühen Mittwochmorgen in einer Wohnung in einer Kirchengemeinde, als die Polizei zwei junge Männer im Alter von 18 und 22 Jahren gewaltsam räumen wollte. Gegen die 47-jährige Mutter wurde Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung gestellt.
Nach Angaben der Nordkirche handelt es sich um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan, deren zwei erwachsene Söhne abgeschoben werden sollen. Dies geschah auf Anordnung der Ausländerbehörde in Kiel. Quellen zufolge sollten die beiden nach Spanien gebracht werden, wo sie in die Europäische Union einreisen würden. Nach Angaben eines Kirchensprechers lebte die Familie in einer Wohnung am Rande einer Plattenbausiedlung in Schwerin, die von der örtlichen Kirchengemeinde für Flüchtlinge bereitgestellt wurde.
Wie bereits die Evangelisch-Lutherische Kirche des Nordens kritisierte auch die Nordkatholische Kirche das Vorgehen der Behörden. „Der Räumungsversuch aus einer Kirchenunterkunft in Schwerin am gestrigen Mittwoch bereitet mir große Sorge“, sagte Erzbischof Stefan Heße. Kirchenasyl wird auch in Zukunft notwendig sein, um humanitäre Schwierigkeiten zu vermeiden. Daher ist es wichtig, dass die Behörden die Tradition der kirchlichen Heiligtümer respektieren.
Die Diözese wird umfassende Konsultationen durchführen und eine sorgfältige Prüfung durchführen, bevor sie einer Kirche Asyl gewährt. Mit dem kirchlichen Patronat erhebt die Kirche keine Sonderrechte. „Im Gegenteil sind wir dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet“, betonte der Hamburger Erzbischof, der auch für die mecklenburgische Regierung zuständig ist.
Als Sonderbeauftragter für Flüchtlinge der Deutschen Bischofskonferenz besuchte er selbst im Juni gemeinsam mit EKD-Flüchtlingsbischof Christian Stebring die St. Petersgemeinde in Schwerin. „Ich bin beeindruckt von dem großen Engagement für Themen, die die schutzsuchenden Menschen in der Gemeinschaft bewegen“, betont Heße.
Police Prime Follow-up Police Prime
Lesen Sie auch:
- Kane freut sich auf die Winterpause und die Jagd nach Leverkusen
- Sturm führt zu Ausfällen und Verspätungen im Fernverkehr
- Starke Winde und Sturmflut: erster Nachtgipfel
- Sturm legt Teile von Niedersachsen und Bremen lahm
Quelle: www.stern.de