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Nach Sex in der Kirche: Frau erhält Strafbefehl

Nach Sex in einer Kirche in Oberbayern wurde gegen eine Frau ein Strafbefehl verhängt. Das Landgericht Rosenheim teilte daraufhin mit, dass der ursprünglich für Februar 2024 geplante Prozess nicht stattfinden werde. Zuvor berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Licht, das durch die Kirchenfenster fällt, wirft den Schatten des Kreuzes. Foto.aussiedlerbote.de
Licht, das durch die Kirchenfenster fällt, wirft den Schatten des Kreuzes. Foto.aussiedlerbote.de

Amtsgericht Rosenheim - Nach Sex in der Kirche: Frau erhält Strafbefehl

Nach Sex in einer Kirche in Oberbayern wurde gegen eine Frau ein Strafbefehl verhängt. Wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilte, wird der ursprünglich für Februar 2024 geplante Prozess daher nicht stattfinden. Zuvor berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Das Gericht teilte mit: „Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl inzwischen zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden und die Frau ist nach den Bestimmungen des Strafbefehls verurteilt worden.“ Seit strafbar Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich, sie wurden nicht bekannt gegeben. Wie hoch sind die Strafen?

Ein Mann, der auch in den Vorfall in der katholischen Kirche in Siechen verwickelt war, muss vor dem Amtsgericht Traunstein aussagen – da ihm auch weitere schwere Straftaten vorgeworfen werden.

Nach Angaben des Gerichts äußerte sich der Rosenheimer zu Beginn seines Prozesses nicht zu den zahlreichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen, zu denen unter anderem die Störung von Gottesdiensten gehört. In der Anklage heißt es, er habe den „beleidigenden Streich“ an „einem Ort begangen, der der Verehrung einer religiösen Gruppe gewidmet ist“. Außerdem wurden ihm Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Drohung und Betrug vorgeworfen.

In Kirchen kann der Altar nach der Aufführung erneut gesegnet werden. Nach Angaben der Erzdiözese München und Freising erfordert eine solche Zeremonie, dass der Altar mit Weihrauch und Weihwasser bedeckt und erneut gesegnet wird. Ein Sprecher der Diözese sagte: „Gerade für die religiösen Gefühle der Gläubigen muss diesem Sakrileg durch die Bußriten der liturgischen Bücher abgeholfen werden.“

Eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur im katholischen Bistum Bayern zeigt, dass es äußerst selten vorkommt, dass Altäre nach angeblichen Schändungen erneut gesegnet werden müssen. Ein Sprecher sagte, dies sei im Bistum Augsburg in den vergangenen Jahren viermal vorgekommen. Alle anderen Gemeinden haben keine bekannten Fälle gemeldet.

Das Bistum Augsburg teilte mit, dass zum Beichtritus des Diözesanbischofs die Besprengung von Altar, Gläubigen und Kirchenwänden mit Weihwasser als äußeres Zeichen der Reinheit gehört.

Dies war beispielsweise im Jahr 2017 im Bistum Augsburg, den Bistümern Flingen und Berenberg im Bistum Neu-Ulm der Fall. Kirchenräume dort, darunter Altäre und Statuen, waren weitgehend beschmiert – auch mit antichristlichen Parolen. Es wird davon ausgegangen, dass es 2018 in Gersthoven zu einem weiteren Fall kam. Die geweihten Hostien wurden gestohlen und gingen verloren.

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Quelle: www.stern.de

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