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Nach rechtsextremen Parolen kommt es zu Gerichtsverfahren.

Trotz der Aufregung um die überarbeitete rassistische Version von "L'amour Toujours" wird der Text des Liedes weiterhin gespielt. Die Behörden untersuchen zwei weitere Vorfälle bei Musikveranstaltungen.

Blick auf das Restaurant "Pony" in Kampen.
Blick auf das Restaurant "Pony" in Kampen.

Die Stadt Gifhorn - Nach rechtsextremen Parolen kommt es zu Gerichtsverfahren.

Eine weitere Runde von Strafverfahren wurde in Niedersachsen eingeleitet, weil ein rassistisches Lied zum Thema "L'amour toujours", einem beliebten Partylied, gesungen wurde, was zu Verdachtsmomente gegen Hässenaufrufe führte. Zwei Vorfälle wurden am Freitag- und Samstagabend im Landkreis Gifhorn gemeldet, wie die Polizei berichtet.

In der ersten Angelegenheit, die am Freitagabend während des Schießfestes in Isenbüttel stattfand, behauptete eine 39-jährige Frau, dass eine Gruppe von etwa zehn jungen Leuten "Ausländer raus" sang, als sie und ihre Familie abreisten. Einer von ihnen hatte auch eine AfD-Wahlplakat in Richtung eines Familienmitglieds gezeigt. Obwohl Beamte anwesend waren, konnten sie die Gruppe nicht mehr lokalisieren. Die Polizei sucht nun Zeugen.

In Meine, etwa zwei Stunden später, am frühen Samstagmorgen, sangen zwei Gruppen "Ausländer raus", und eine dritte Gruppe schloss sich an. Als die Polizeibeamten in der Nähe dies hörten, reagierten sie schnell und beendeten das Singen. Die Behörden haben seit dem 28. Mai 28 Fälle verzeichnet, in denen "L'amour toujours" mit rassistischen Texten gesungen wurde.

Das Ändern des ursprünglichen Liedes mit rassistischen Texten ist nicht neu für die Kriminalpolizei in Niedersachsen, da sie es bereits zuvor anerkannt hat. Es wird angenommen, dass soziale Medien die Verbreitung dieser Texte erheblich begünstigt haben. Die Behörde prüft derzeit, ob diese Handlungen als Hässenaufrufe rechtskräftig angesehen werden sollten. Die Entscheidung hängt meistens davon ab, ob das Singen zu Hass oder Gewalt geführt hat.

Wenn man für Hässenaufrufe verurteilt wird, können Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft reichen. Außerdem könnten Verstöße gegen die Rassismus-Gesetze aufgrund des Kontextes möglicherweise verfolgt werden. Verletzungen persönlicher Rechte könnten ebenfalls eine Rolle spielen in solchen Fällen.

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