- Nach der Verurteilung wegen Mordes an einem Arzt erneut verhört
Nach der Verurteilung in einem Mordprozess in der Eifel haben drei Parteien Berufung eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Trier ohne die Namen der Berufenden zu nennen.
Zwei der drei Angeklagten erhielten letzte Woche Dienstag wegen vorsätzlichen Mordes Jugendstrafen. Ein 18-Jähriger wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, während ein 17-Jähriger eine sechsjährige Haftstrafe erhielt.
Die ehemalige Partnerin des Opfers, die ebenfalls angeklagt war, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung. Diese Frau ist die Mutter des 18-Jährigen und der 17-Jährige ist ihr Sohn.
Rechtsmittelprüfung
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen die Verurteilung der ehemaligen Partnerin Berufung eingelegt, wie Seniorstaatsanwalt Peter Fritzen mitteilte. Sie warten derzeit auf das schriftliche Urteil, um mögliche Rechtsfehler zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte initially eine Verurteilung wegen Mordes und eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für die 36-Jährige gefordert.
Der Arzt wurde Ende 2022 in seinem Haus in Gerolstein (im Vulkaneifelkreis) ermordet. Alkoholmissbrauch wird als Motiv vermutet, der zu verschiedenen verbalen und körperlichen Angriffen führte, einschließlich der Nacht des Verbrechens.
Vorsätzlicher Mord
Laut Urteil haben die jungen Männer den Arzt von hinten mit einem Baseballschläger und einem Schraubenschlüssel überrascht und ihn dann mit einem Kabelbinder um den Hals erwürgt. Anschließend wurde die Leiche in einem nahegelegenen Wald bei Rockeskyll vergraben und das zum Transport des Opfers benutzte Auto verbrannt.
Der Arzt war zuvor viermal vom Amtsgericht Daun wegen verbaler und körperlicher Angriffe unter Alkoholeinfluss verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es Rechtsfehler in der Verurteilung der ehemaligen Partnerin des Opfers gab und sie stattdessen wegen vorsätzlichen Mordes angeklagt werden sollte, wie Seniorstaatsanwalt Peter Fritzen mitteilte.
Im Einklang mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit ist eine faire und unvoreingenommene Überprüfung der Rechtsmittelverfahren von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit für die Familie des Arztes und die Gemeinschaft gewahrt bleibt.