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Nach der Sturmflut in der Ostsee plant das Land Entwicklungsfinanzierung

Land und Kommunen beraten nach Sturmflut im Norden:Beschädigte Schiffe liegen im Hafen nach einer Sturmflut auf einem Anlege
Beschädigte Schiffe liegen im Hafen nach einer Sturmflut auf einem Anleger.

Nach der Sturmflut in der Ostsee plant das Land Entwicklungsfinanzierung

Nach der schweren Sturmflut in der Ostsee am Abend des 21. Oktober will die Landesregierung am Mittwoch (11 Uhr) mit den Kommunen über einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds verhandeln. „Uns geht es vor allem darum, schnell einsatzbereit zu sein“, sagte Kreisgeschäftsführer Sönke Schulz der dpa. Die Kommunen müssen klären, welche Fördermöglichkeiten durch den geplanten Wiederaufbaufonds abgedeckt werden, insbesondere den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur.

„Der Staat hat sehr schnell reagiert“, sagte Schultz. Allerdings muss ein hohes Tempo eingehalten werden, um im Winter möglichst viele Umbauten zu ermöglichen. Ziel muss es sein, die Region auf die nächste Tourismussaison vorzubereiten.

Der Kreistag prüft aktiv die Bereitschaft von Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne), über die regionale Deichverantwortung zu sprechen, für die derzeit die Kommunen zuständig sind. „Wir haben viel darüber nachgedacht“, sagte Schultz. Dies ist seit langem ein Wunsch der Kommunen. „Bisher war es schwierig, die Schuld auf den Staat abzuwälzen.“ Allerdings handele es sich hierbei eher um eine mittelfristige Perspektive.

​Sturmfluten hinterließen an einigen Piers verheerende Szenen und teilweise massive Schäden an Deichen und Stränden. Allein die Stadt Kiel rechnet mit Verlusten im zweistelligen Bereich. Eine Frau ist gestorben, nachdem bei einem Sturm auf Fehmarn ihr Auto von einem Baum getroffen wurde.

Kanzler Daniel Günther (CDU) will am Freitag (10 Uhr) in einer Sondersitzung des Landtags eine Regierungserklärung zum Umgang mit den Folgen des Unwetters abgeben. Das Land will, dass sich auch der Bund am Wiederaufbaufonds beteiligt. Der Staat möchte den Betroffenen der Kredite helfen und benötigt Übergangshilfen bis zur Zahlung der Prämien. Für Personen, denen die Versicherung aufgrund der überschwemmungsgefährdeten Lage ihres Gebäudes verwehrt bleibt, sollen Härtefallregelungen gelten.

Quelle: www.bild.de

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