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Nach der Explosion vor dem Kinderzimmerfenster gestand der 43-Jährige

In Hannover soll eine Frau einen Feuerwerkskörper auf den Balkon eines Apartments geworfen haben. Explosion soll Dreijähriger aus dem Bett geschleudert haben. In Gerichtsverhandlung spricht Frau über ihre Motivation.

Die Angeklagte sagte im Gericht: 'Ich hatte nicht vor, jemandem Schaden zuzufügen.' Sie ist des...
Die Angeklagte sagte im Gericht: 'Ich hatte nicht vor, jemandem Schaden zuzufügen.' Sie ist des Wurfens einer Wunderkerze auf den Balkon einer Wohnung angeklagt, bei der angeblich ein dreijähriges Kind aus seinem Bett vor dem Kinderzimmerfenster während der Explosion geschleudert wurde.

- Nach der Explosion vor dem Kinderzimmerfenster gestand der 43-Jährige

Nach der Explosion einer Sprengvorrichtung vor dem Fenster eines Kinderzimmers in Langenhagen bei Hannover hat eine 43-jährige Frau am Beginn des Prozesses gestanden. Sie gab an, dass sie glaubte, dass der Bewohner der Wohnung eine Beziehung mit ihrem ehemaligen Partner hatte, und dass sie enttäuscht und in ihrem Stolz verletzt fühlte. Zudem war sie zum Zeitpunkt des Vorfalls betrunken. Die Angeklagte wird beschuldigt, die Sprengvorrichtung an Weihnachten letzten Jahres auf den Balkon der Wohnung geworfen zu haben.

Laut der Anklage hat die polnische Frau fahrlässig Menschenleben gefährdet. Die Vorrichtung explodierte auf der Fensterbank vor dem Zimmer eines dreijährigen Mädchens. Das schlafende Kind wurde durch die Druckwelle aus dem Bett geschleudert, blieb jedoch körperlich unversehrt. Die Mutter erlitt einen Schock. Fenster und das Kinderzimmer wurden zerstört, und das Gebäude schwer beschädigt.

Die Frau wird angeklagt wegen Herbeiführung einer Explosion, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Laut einem Gerichtssprecher liegt die Strafe für diese Verbrechen zwischen einem und 15 Jahren, aber das Amtsgericht kann nur Strafen von bis zu vier Jahren verhängen.

Die Angeklagte gab an, dass sie überwältigt war und unter Depressionen litt. Sie behauptete, dass sie Likör mit dem Freund ihres Sohnes getrunken hatte und schließlich so betrunken war, dass sie zur Wohnung ihrer vermeintlichen Rivalin fuhr und die Vorrichtung auf den Balkon warf: "Es war eine spontane Entscheidung." Sie bestand jedoch darauf: "Ich wollte niemanden verletzen." Sie behauptete, sie wollte ihrem ehemaligen Partner ein "Abschiedsgeschenk" machen.

Die 40-jährige Bewohnerin der beschädigten Wohnung testified, dass sie Drohungen von der Angeklagten erhalten hatte, obwohl sie zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mit dem Ex-Partner der Angeklagten liiert war.

Im März 2023 wurde bereits eine kleine Vorrichtung gegen ihr Fenster geworfen, was geringfügigen Schaden verursachte. An Weihnachten 2023 hörte sie einen lauten Knall, die Balkontür wurde zerstört, und das Zimmer ihrer Tochter war voller Scherben - das dreijährige Kind wurde aus dem Bett geschleudert. "Ich dachte, mein Kind wäre tot." Das Mädchen war initially bewusstlos, aber unverletzt.

Drei Verhandlungstage sind für den Prozess geplant. Das Urteil könnte laut diesem Plan am 26. August verkündet werden.

An Weihnachten letzten Jahres wurde die Sprengvorrichtung tatsächlich auf den Balkon der Wohnung geworfen und verursachte schwere Schäden. Trotz ihrer Behauptungen gefährdete die Angeklagte mit ihren Handlungen an Weihnachten zahlreiche Leben, darunter das eines dreijährigen Mädchens, das sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer befand.

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