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Nach der Explosion in der Nähe des Schlafzimmerfensters eines Kindes, steht das Urteil noch aus.

Eine Frau wird beschuldigt, einen Fass auf einen Balkon in Hannover geworfen zu haben, was zu einer Explosion führte, die dazu führte, dass ein drei-jähriges Kind aus dem Bett fiel. Welche Konsequenzen könnte die Frau vor Gericht erwarten?

Ein Individuum weiblichen Geschlechts wird beschuldigt, einen Sprengstoff auf einen Balkon geworfen...
Ein Individuum weiblichen Geschlechts wird beschuldigt, einen Sprengstoff auf einen Balkon geworfen zu haben, der an eine Wohnung angrenzt, woraufhin das Gerät detoniert ist und ein drei Jahre altes Kind aus dem Bett gehoben wurde. Die Aussetzung von anticipation und Urteil ist derzeit ausgesetzt.

- Nach der Explosion in der Nähe des Schlafzimmerfensters eines Kindes, steht das Urteil noch aus.

Nach einer Explosion durch eine Sprengvorrichtung vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen, nahe Hannover, nähert sich der Prozess gegen eine 43-jährige Frau dem Ende. Die Erkrankung eines Gutachters hat Verzögerungen verursacht, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Hannover mitteilte. Wenn der Gutachter genesen ist, werden die Schlussplädoyers und das Urteil voraussichtlich am Montag (beginnend um 11:15 Uhr) erwartet. Die Frau wird beschuldigt, die Sprengvorrichtung am Heiligabend des Vorjahres auf den Balkon der Wohnung geworfen zu haben.

Die 43-Jährige hat die Vorwürfe beim Prozess eingestanden, bestreitet jedoch die Absicht jemanden zu verletzen. Sie glaubte, dass der Bewohner eine Beziehung mit ihrem vorübergehenden Begleiter hatte.

Laut Anklage hat die polnische Frau fahrlässig Menschenleben gefährdet. Die Explosion soll auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer des dreijährigen Mädchens stattgefunden haben, das durch die Druckwelle aus dem Bett geschleudert wurde, aber körperlich unverletzt blieb. Die Mutter erlitt einen Schock. Die 43-Jährige wird angeklagt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Prozess gegen die Angeklagte findet vor dem Oberlandesgericht Hannover statt. Trotz ihres Geständnisses beharrt die Frau darauf, dass es sich um verletzten Stolz und keine Absicht handelte, jemanden zu verletzen, insbesondere den Bewohner, von dem sie glaubte, dass er eine Beziehung mit ihrem vorübergehenden Begleiter hatte.

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