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Nach dem Sex in der Kirche: Möglicherweise muss der Altar erneut gesegnet werden

Licht wirft den Schatten eines Kreuzes durch ein Kirchenfenster..aussiedlerbote.de
Licht wirft den Schatten eines Kreuzes durch ein Kirchenfenster..aussiedlerbote.de

Nach dem Sex in der Kirche: Möglicherweise muss der Altar erneut gesegnet werden

Nach dem Sex in einer oberbayerischen Kirche muss der Altar möglicherweise erneut gesegnet werden. Ein Sprecher der zuständigen Erzdiözese München und Freising sagte: „Gerade im Hinblick auf die religiösen Gefühle der Gläubigen muss diesem Sakrileg durch einen Bußritus nach den liturgischen Büchern abgeholfen werden.“ Dieser Bußritus sieht eine Abdeckung des Altars vor mit Weihrauch und Weihwasser Und nochmals segnen.

Am Mittwoch begann am Landgericht Traunstein der Prozess gegen einen 39-jährigen Mann aus Rosenheim – unter anderem wegen Beteiligung an einem Zwischenfall mit ihm in der Nähe des Altars der katholischen Kirche in Schiechen bei Rosenheim Frau hatte Sex und machte Fotos.

Der gebürtige Rosenheimer äußerte sich nach Angaben des Gerichts zu Beginn des Prozesses nicht zu den zahlreichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen, zu denen unter anderem die Störung von Gottesdiensten gehörte. In der Anklage heißt es, er habe „beleidigende Streiche“ an „einem Ort begangen, der einer religiösen Gruppe gewidmet ist“.

„Geheiligte Stätten sind nach kanonischem Recht durch schwerwiegende schädliche Ereignisse gekennzeichnet, die sich dort ereignen. „Jede Handlung, die die Gläubigen belästigt, ist ein Sakrileg“, erklärte ein Sprecher der Diözese. Vorfälle, die nun vorliegen bekannt: Die religiösen Gefühle der Gläubigen vor Ort können gestört sein, weshalb die Diözese möglicherweise beschließt, den Bußritus wie beschrieben anzuwenden. Eine solche Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.

„Solche Situationen kommen sehr selten vor.“

Das Gericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage für den 39-Jährigen angesetzt, dem ebenfalls Körperverletzung vorgeworfen wird, falsch Freiheitsstrafe, Drohungen und andere Straftaten. Betrug. Daher wird die Verurteilung voraussichtlich am 13. Dezember verkündet.

Quelle: www.dpa.com

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