- Nach dem Messerangriff wird der Angeklagte in eine psychiatrische Station eingewiesen.
Der Prozess wegen eines Messerangriffs auf zwei Kinder hat am Duisburger Landgericht begonnen. Der 21-jährige Angeklagte wird beschuldigt, im Februar auf einer öffentlichen Straße zwei neunjährige und zehnjährige Schulkinder mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Der Deutsche gilt als psychisch krank und wird daher für nicht schuldig befunden. Das Gericht muss im Prozess entscheiden, ob er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und daher in einer gesicherten Psychiatrieeinrichtung unbegrenzt festgehalten werden sollte.
Laut Berichten war der Angeklagte bereits vor dem blutigen Vorfall als hochriskante Person eingestuft worden. Im Februar 2023 soll er seine Mutter mit einem gewalttätigen Angriff auf einen Arzt bedroht haben. Er soll auch in einem Online-Chat im frühen Jahr 2024 gewalttätige Fantasien geäußert haben. Im März fand eine Sondersitzung des Rechtsausschusses des NRW-Landtags statt, um den Hintergrund des Falls zu diskutieren.
Die beiden Kinder wurden bei dem Angriff schwer verletzt. Nach dem Vorfall sollen sie in einer Grundschule Zuflucht gesucht haben, wo ihnen ein Lehrer zu Hilfe kam. Die Rettungsdienste brachten schließlich das neunjährige Mädchen und den einen Jahr älteren Jungen ins Krankenhaus, wo beide operiert wurden.
Der Messerangriff, um den es geht, bestand darin, dass der Angeklagte die beiden Kinder schwer verletzte. Trotz seiner Einstufung als psychisch krank und nicht schuldig für den Angriff werden während des Prozesses Bedenken bezüglich seiner potentiellen Gefahr für die Öffentlichkeit untersucht.