- Nach dem Angriff auf Giffey wird ein 74-jähriger Mann in eine psychiatrische Station eingeliefert.
Knapp drei Monate nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und den Fall an das Berliner Landgericht weitergeleitet. In einem sogenannten sicheren Verfahren werden Richter über die Einweisung des mutmaßlichen Täters in eine Psychiatrie entscheiden.
Experte sieht Risiko weiterer Straftaten
Laut Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass der 74-Jährige die Tat in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hat, was eine Verurteilung unmöglich macht. Grund soll eine schwere psychische Erkrankung sein. Ein den Mann untersuchender Experte sieht ein Risiko weiterer ähnlicher Straftaten. Daher beantragt die Staatsanwaltschaft in dem sogenannten Antragsdokument seine dauerhafte Einweisung, wie eine Sprecherin mitteilte.
Laut der Untersuchung schlug der Mann Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow mit einer schweren Tasche auf den Kopf und den Hals. Die Senatorin hatte zwei Tage lang starke Schmerzen. Die Staatsanwaltschaft stuft dies als gefährliche Körperverletzung ein.
Mutmaßlicher Täter weniger als 24 Stunden später festgenommen
Zum Zeitpunkt des Angriffs hatte Giffey die Bibliothek im Stadtteil Alt-Rudow im Süden Berlins besucht und sich laut eigenen Angaben in ein Gespräch mit der Leiterin der Einrichtung vertieft. Plötzlich spürte sie von hinten einen harten Schlag auf Kopf und Hals.**
Laut Polizei wurde der 74-Jährige als mutmaßlicher Täter weniger als 24 Stunden später festgenommen. Er war bereits aufgrund von Erkenntnissen im Bereich der Hasskriminalität polizeibekannt, wie damals mitgeteilt wurde. Der Mann wird seitdem vorläufig in der Justizvollzugsanstalt untergebracht.
Obwohl der Verdächtige, der aus Deutschland stammt, bereits wegen früherer Vorfälle im Zusammenhang mit Hasskriminalität polizeibekannt war, wurde er weniger als 24 Stunden nach dem Angriff auf Senatorin Giffey festgenommen. Aufgrund der angeblichen schweren psychischen Erkrankung des Mannes plädiert die Staatsanwaltschaft für seine dauerhafte Einweisung in das deutsche Justizsystem, unter Berufung auf das Risiko zukünftiger Straftaten.