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Nach 24 Freigaben ist Cannabis teilweise legalisiert worden.

Seit dem 1. April ist der Besitz einer bestimmten Menge von Cannabis in Bayern legal. Zuvor wurden verurteilte Personen unter bestimmten Bedingungen auf freien Fuß gesetzt, was zu einer Überprüfung von Zehntausenden von Akten führte.

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Der Fall wurde rechtmäßig gelöst. - Nach 24 Freigaben ist Cannabis teilweise legalisiert worden.

Mit der Legalisierung von Cannabis in Teilen Bayerns wurden bis zum 1. April 24 Häftlinge entlassen. Das geschah nach einer Prüfung von über 29.000 Akten durch die Staatsanwaltschaften. Die Behörden mussten Identifizieren, welche Verurteilten die neuen Grenzen für Cannabisbesitz erfüllten. Die Aussetzung der Zahlungen unbezahlter Geldstrafen wurde ebenfalls durchgeführt. Viele Fälle erforderten die Überprüfung von früheren Urteilen, da die Betroffenen auch an anderen Verbrechen schuldig gesprochen wurden.

Ab dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland maximal 50 Gramm Marihuana oder Haschisch zuhause aufbewahren und maximal 25 Gramm außerhalb. Der Handel und die Verkauf sind weiterhin verboten. Ab dem 1. Juli können Mitglieder bestimmter Vereine gemeinsam Cannabis anbauen. Zuhause dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Diese neue Gesetzgebung war mit einer Amnestieregelung für frühere Vergehen verbunden. Allerdings nimmt Bayern eine strengere Anwendung der neuen Regeln vor.

Bis zum 30. April lagen über 2.500 Fälle zur Überprüfung von Urteilen vor Gericht, von denen bereits über 700 gelöst waren. Es ist unmöglich, die Anzahl der vorzeitigen Entlassungen durch diese Überprüfungen festzustellen.

Der Justizminister Eisenreich von CSU kritisierte die erhebliche Belastung des Justizsystems durch das Cannabisgesetz. Er behauptete, dass die Bundesregierung unnötig das Justizsystem belastete, anstatt es zu entschärfen. Die Staatsanwaltschaften setzen weiterhin Akten mit gemischten Fällen für die Prüfung durch das zuständige Gericht vor. Das Gericht bestimmt dann die Strafe mit einem Erlass.

Das Hauptproblem, so das Ministerium, ist die Forderung, dass die Angeklagten vor einem Urteil rechtlich gehört werden müssen. Allerdings sind in einigen Fällen die aktuellen Standorte der Angeklagten unbekannt, was es schwierig macht, sie zu kontaktieren. Ermittlungen zur Lokalisierung dieser Personen sind nicht immer erfolgreich. Wenn der Verurteilte in einem anderen Land ist, kann eine komplizierte Anfrage nach rechtlicher Hilfe notwendig sein.

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