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N-Wörter, Witze, Hinweise: Fallstricke des TV-Archivs

Triggerhinweise im Fernsehen
Einige jahrzehntealte Beiträge aus den Mediatheken werden mit Warnhinweisen versehen.

Gerade wenn es lustig sein soll, wird es ernst. Im Jahr 2021 strahlte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) eine TV-Auswahl einer frühen Karnevalssendung aus und löste damit Rassismuskritik aus. Weiße Menschen waren auf der Bühne als Schwarze geschminkt zu sehen – was wir heute als diskriminierendes „Blackface“ bezeichnen. Der ARD-Sender reagierte und meldete den Beitrag am Schwarzen Brett.

Zuletzt hat der öffentlich-rechtliche WDR erneut Kritik auf sich gezogen. Diesmal lief es so: Der Sender zeigte in den 1970er-Jahren einen Aushang vor Ottos Sendung. „Die folgenden Sendungen wurden in ihrer ursprünglichen Form als Teil einer TV-Story ausgestrahlt. Es enthält Passagen, die mittlerweile als diskriminierend gelten. Die Praxis, die auch in der ARD-Folge „Schmidteinander“ und einigen „Tatort“-Krimi mit Horst Schimanski in der Hauptrolle zum Einsatz kam, stieß bei den Rundfunkanstalten auf Unmut.

Das Thema ist weitreichend

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Das ist ein Diskussionsthema: Man liest viele Kommentare und Meinungen im Internet und in Medienberichten. Titelseitenrezension in der Süddeutschen Zeitung „Das Streiflicht“ beginnt: „Vorsicht, der folgende Text könnte verstörend sein und ist nichts für schwache Nerven.“ von Herzen. Die Tageszeitung taz widmete der Debatte ihre Titelseite.

Der Sprachgebrauch damals und heute wird in vielen Bereichen diskutiert – allein das Geschlecht wird erwähnt. Auch über das neue Langstrumpf-Buch wird debattiert. Ist es möglich, das Stichwort zu ändern? N-Wort. Der Begriff „N-Wort“ wird mittlerweile verwendet, um frühere rassistische Ausdrücke gegen Schwarze zu beschreiben.

Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) teilte auf Anfrage mit, dass einige frühe Anzeigen auftauchen veraltet: „Kein Unternehmen tut sich einen Gefallen, wenn es sie wieder öffnet.“ Der von der ZAW unterstützte Werberat fungiert als Selbstregulierungsgremium der Branche für aktuell geschaltete Anzeigen. Wenn eine Werbeagentur „aus den Archiven“ vorschlägt, historische Anzeigen zu entfernen, gelten nun als diskriminierend und aktualisieren sie auf den aktuellen Stand, „der Idee, dass der Werberat sofort einen Prozess einleiten könnte, der zur Einstellung dieser Werbung führt“, heißt es weiter.

Zeitgeschichtliche Dokumente – aber mit Vorbehalt

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zum Umgang von Medienunternehmen mit Archivmaterial zeigt: Die Archive werden nicht systematisch durchsucht – wenn alte Sendungen ausgestrahlt werden Auch dies wird von Fall zu Fall erfolgen.

Im Jahr 2021 koordiniert die ARD mit „Fiktion“ (WDR) die Gründung einer Arbeitsgruppe, die, wie die ARD erläutert, Vorgehensweisen zum Umgang mit der Wiederholung älterer Filme unter Diversitätsgesichtspunkten entwickeln soll. „Es geht auch um die Frage, ob aus heutiger Sicht eine Szene, ein Dialog oder eine visuelle Darstellung in einem Film diskriminierend wirken und den Eindruck erwecken würde, dass der Film eine solche diskriminierende Haltung einnimmt.“

Das Archiv enthält zeitgeschichtliche Dokumente und werden daher nicht verändert. „Allerdings kann die Redaktion in Absprache mit den Kuratoren der Sendung zu dem Schluss kommen, dass eine Sendung im Archiv nicht mehr ausgestrahlt und/oder von einer weiteren Wiederholung ausgeschlossen wird.“ Lehre aus der ARD: „Selten enthalten diese Sendungen berücksichtigungswürdige Passagen.“ unangemessen oder diskriminierend. Darauf kann zu Beginn der Sendung hingewiesen werden.“ Die ARD nannte zwei DEFA-Märchenfilme „Zwerg Nase“ (1978) und „Der kleine Muck“ (1953). Als weiteres Beispiel sei „Blackfaces“ genannt.

Öffentliche Dienste Das ZDF verweist grundsätzlich auf seine eigenen Qualitäts- und Programmrichtlinien. „Wir wissen, dass frühere Klischees nicht die Haltung von RTL widerspiegeln“, erklärt der private deutsche Fernsehsender RTL. Um die Inhalte nicht ungefiltert auszustrahlen, wird bei Bedarf ein Haftungsausschluss eingefügt.

Winnetou durfte bei Kabel Eins mitfahren

Beispiele zu „Asterix“ auf Super RTL laut Sender: „Der folgende Film ist ein Produkt seiner Zeit. Er kann Rassismus darstellen.“ , Sexismus und diskriminierende Stereotypen. Diese Stereotypen waren damals falsch und sind auch heute falsch. Auch wenn der folgende Inhalt nicht die Ansichten und Werte von Super RTL widerspiegelt, wird der Film so präsentiert, wie er ist. Wir hoffen, zum Lernen und zur Diskussion des Inhalts anzuregen „Lasst uns gemeinsam eine integrative und vielfältige Zukunft gestalten.“ RTL kündigte an, dass mögliche Konsequenzen auch die Entfernung einiger der betroffenen Programme, die Nichtausstrahlung oder die Entfernung eines Formats in Absprache mit Lizenznehmern sein würden.

Von ProSiebenSat. 1 Ein Sprecher der Unterhaltungssparte ist zu hören: „Was auch immer das Argument ist, wir prüfen immer, ob die Sendung verfügbar ist, bevor sie im linearen Fernsehen ausgestrahlt wird. Das gilt auch für unsere Mediathek.“ Beispiel: Winnetou. „Ein Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass Winnetou trotz einiger seltsamer Argumente weiterhin durch Cabel Eins fahren durfte – und dies auch tun durfte.“

Rundfunk und Zeitgeschichte

Es gibt auch Beispiele für Funkfelder. Commons Deutschlandradio bezeichnet das Sortiment als „Retro“-Bereich der ARD-Audiothek, die auch Deutschlandradio-Material nutzt: „ARD Retro veröffentlicht Originalbeiträge, die die Denk- und Sprachstile der 1940er, 50er und 60er Jahre widerspiegeln – er spielt sie nach.“ Außerdem war einer Folge der Radioserie ein Hinweis beigefügt, in dem es hieß: „Willkommen zum Krimi-Hörspiel Singapore Headhunters.“ Zunächst in eigener Sache: Diese Produktion aus dem Jahr 1981 enthält Material, das aus heutiger Sicht rassistisch angeklagt erscheint.“ ” Terminologie und Stereotypen. Wir haben uns entschieden, das Werk trotzdem zu veröffentlichen, weil wir alle Episoden der RIAS-Geschichtsreihe „Professor Van Dusen“ zugänglich machen wollten. Solche Inhalte spiegeln Radio- und Zeitgeschichte wider, entsprechen aber nicht der aktuellen Haltung von Deutschlandfunk Kultur. »

Dieses Thema ist nicht nur ein Thema für TV-Sender, sondern auch für andere Medienunternehmen. Eine Sprecherin der Wochenzeitung „Die Zeit“ erklärte: „Wenn Sie Archivmaterial erneut veröffentlichen (das kommt selten vor) und auf problematische Bereiche stößt, untersuchen Sie diese.“ im Einzelfall für Änderungen und/oder Einstufungen.In der Jubiläumsausgabe zu seinem 77. Geburtstag ist ein Interview mit dem Autor James Baldwin aus dem Jahr 1978 abgedruckt. „Bei dieser Neuveröffentlichung dieses Artikels haben wir das N-Wort nicht buchstabiert. Wir haben den Text jedoch als Originalquelle im digitalen „Zeit“-Archiv aufbewahrt. Wir haben die Wortklassifizierung sowohl in der neuen als auch in der Originalversion integriert. »

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