Mutter wegen Mordes an Sohn für schuldig befunden: Berufung abgewiesen
Die Berufung einer Mutter, die wegen Mordes an ihrem pflegebedürftigen Sohn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurde vom Bundesgericht als unbegründet abgewiesen. Das Landgericht Hildesheim gab am Freitag bekannt, dass das Urteil gegen die 54-Jährige als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. November rechtskräftig ist. Die Kammer des Bezirksgerichts stellte fest, dass der Mord durch Verrat gekennzeichnet war. Allerdings war das Gericht davon überzeugt, dass die Frau aus Salster deutlich weniger schuldig sei, da sie durch die Pflege einer 17-jährigen behinderten Person überlastet sei.
Die Frau gab vor Gericht zu, dass sie ihrem Sohn eine tödliche Dosis der Droge in Schokoladenpudding verabreicht hatte: „Ich wusste nicht mehr, was ich tun sollte“, sagte sie unter Tränen. Der Teenager leidet am Prader-Willi-Syndrom – einer seltenen genetischen Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Dazu gehören Wutausbrüche und zwanghaftes Verhalten bis hin zu Psychosen.
Im März 2021 beschloss die Mutter nach Erkenntnissen der Kammer, den Jungen und sich selbst zu töten. Sie aß also vergiftetes Apfelmus, wurde aber entdeckt und wiederbelebt. Der Junge starb jedoch.
Das Gericht erklärte, das Geständnis der Frau sei bei der Urteilsfindung zu ihren Gunsten berücksichtigt worden. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass der 17-Jährige aufgrund seiner Krankheit besonderen Schutz benötigt. Das Gericht teilte mit, dass der 54-Jährige seine Strafe ab Inkrafttreten des Urteils verbüßen müsse.
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Quelle: www.dpa.com