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Mutter vor Gericht: Hat sie ihr Kind erstickt?

Nach der Tat zeugen Kuscheltiere und Kerzen vor dem Haus von den Verbrechen des Osterwochenendes: Zwei Kinder starben, möglicherweise wurden sie ermordet. Jetzt beginnt der Prozess gegen die Mutter.

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Mutter vor Gericht: Hat sie ihr Kind erstickt?

Wegen des Verdachts der Ermordung ihrer beiden Kinder wird am Mittwoch (9.00 Uhr) eine Frau vor dem Landgericht Mannheim vor Gericht gestellt. Die Mutter soll ihre Kinder im Alter von sieben und neun Jahren am Karsamstag zunächst unter Drogen gesetzt haben, bevor sie sie erstickte.

Eine wichtige Frage im Prozess könnte sein, ob die Frau zum Tatzeitpunkt über eine verminderte Straffähigkeit verfügte. Allerdings ging es im Prozess zunächst nicht um die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Die Anhörung fand im Strafgericht Nr. 1 statt. Das Gericht hat fünf weitere Anhörungen bis zum 8. Januar angesetzt.

Die zum Tatzeitpunkt 43-jährige Deutsche litt Berichten zufolge an einer durch eine Hirnschädigung verursachten Persönlichkeitsstörung. Im Herbst 2018 zog die Frau aus dem Haus aus und die Kinder lebten abwechselnd beim Angeklagten und ihrem Vater.

Das Gericht führte aus, dass die Angeklagte aufgrund ihrer Krankheit eine irrationale und nicht korrigierbare Überzeugung entwickelt habe, dass ihre Kinder durch die angebliche psychische und physische Misshandlung durch ihren Vater in existenzieller Gefahr seien. Da die Frau angeblich krank war, entschied sie, dass der einzige Ausweg darin bestand, ihre Kinder und sich selbst zu töten.

Den Angaben zufolge wollte sie dies am Karsamstag in Hockenheim bei Heidelberg tun. Am Ostersonntag teilte sie der Polizei per E-Mail mit, dass sie etwas Schlimmes getan habe und die Polizei kommen müsse. Später versuchte sie, Selbstmord zu begehen.

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Quelle: www.stern.de

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