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Mutter ließ einjähriges Kind verhungern – lebenslange Haftstrafe

Während die Mutter mit ihrem Freund in ihrer Wohnung spielte, starb unten ihr kranker einjähriger Sohn. Das Urteil lautete Mord.

Der Angeklagte (männlich) wurde in Rostock zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de
Der Angeklagte (männlich) wurde in Rostock zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de

Kriminalität - Mutter ließ einjähriges Kind verhungern – lebenslange Haftstrafe

Die Angeklagte blieb regungslos, als sie das Urteil entgegennahm, doch während der stundenlangen Verhandlung sank sie immer tiefer in ihren Stuhl. Die 24-Jährige aus Güstrow, frisch geschminkt, mit grünem Parka und gefesselt, war am Dienstag zu sehen, als Richter Peter Goebel sie wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn zu lebenslanger Haft verurteilte. Verhandlungstag am Landgericht Rostock.

Die Frau ließ ihren Sohn, der an akutem Durchfall litt, an Durst und Hunger sterben. Nach Angaben der Strafkammer hat sie ihre Fürsorgepflicht grob verletzt. Das Kleinkind wurde in der Nacht seines Todes im September 2021 in einem Kinderautositz angeschnallt. Währenddessen verbrachte die Mutter die Nacht mit Freunden und Nachbarn im Stockwerk über ihrer Wohnung und schenkte dem Jungen keine Beachtung.

„Die Kinder sind ein destruktiver Faktor für dich“

Der Richter sagte, die Angeklagte habe das Todesrisiko und den möglichen Tod des Kindes in Kauf genommen, weil sie mit ihrem Freund verabredet gewesen sei und alles dieser Vereinbarung unterliege. Diese Frau handelte rein aus Egoismus. Sie verbrachte Stunden damit, WhatsApp-Nachrichten zu schreiben. Auch ihren damals vierjährigen Sohn vernachlässigte sie stark. „Kinder sind ein Störfaktor für dich.“ Die Frau hatte ein Babyphone, wenn sie mit ihrem Freund zusammen war. Aber entweder hat es nicht funktioniert oder sie hat es einfach ignoriert.

In der Nacht des Vorfalls ließen die Deutschen die beiden Kinder allein und unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück. Der Einjährige starb in der Nacht zum 20. September 2021 an den Folgen von schwerem Durchfall und schwerem Flüssigkeitsverlust aufgrund einer Lungenarterienthrombose. Die Mutter verlor nie die Kontrolle und wusste, dass ihr Kind bei Durchfall viel Flüssigkeit brauchte. Nach Angaben des Richters musste sie nur ein paar Stufen hinuntergehen, um nach dem Jungen zu sehen. „Du hättest mit dem Flirten aufhören können.“ Aber das wollte sie nicht.

Als sie in den frühen Morgenstunden von der Wohnung ihrer Nachbarin in ihre eigene Wohnung zurückkehrte, lag die 24-Jährige im Wohnzimmer, ohne ihre Kinder anzusehen. Erst als sie mittags aufwachte, erfuhr sie vom Tod ihres 13 Monate alten Kindes. Nach Angaben des Gerichtsmediziners ereignete sich der Tod zwischen Mitternacht und 9:00 Uhr.

schwerwiegende Vernachlässigung

Forensische Experten sagten außerdem, die Autopsie habe „offensichtliche Anzeichen von Hunger“ gezeigt. Die Mutter sorgt weder für eine altersgerechte noch ausreichende Ernährung. „Das Kind hat keine andere Wahl, als zu verhungern“, sagte der Richter. Das einzige Mal, als das Kind bei ihr war, berichtete das Kindermädchen, dass das Kind zwei Portionen gegessen hatte und „wie ein kleiner Tiger war, der nur auf das Essen starrte“.

Der ältere Bruder wird von seiner Mutter nur selten in die Kindertagesstätte gebracht. In manchen Monaten kam er nur einmal, in manchen sieben Mal, in manchen Monaten überhaupt nicht. Die Mutter benutzte immer wieder Lügen und Ausreden, um zu erklären, warum die Kinder nicht in die Kindertagesstätte oder Kindertagesstätte gingen. Ihr wurde nun eine Haushaltshilfe zugeteilt. Der Richter kritisierte auch die Versäumnisse der Krone: „Das Jugendamt hat hier völlig versagt.“ Der sechsjährige Sohn des Angeklagten lebt seit September 2021 beim Kindesvater.

Das Gericht erließ das Urteil entsprechend dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger beantragte die Verurteilung seines Mandanten wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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