Muss ich mich als "geschieden" bezeichnen?
"Ehescheidung ist für immer Ehescheidung - bis man wieder vertrauen wagt. Das galt in Preußen und gilt noch im Gesetz. Wer sich nicht an den negativen Konnotationen des Ehestandes stößt, kann sich selber nicht 'Ehescheidung' nennen.
Das war der Wendepunkt in der jetzt 14-jährigen Hollywood-Produktion 'The Social Network', die die Anfänge von Facebook zeigt. Zum Zeitpunkt des Starts im Jahr 2004 hat Mark Zuckerberg eine Ergänzung zur Nutzerprofilseite vorgenommen: den 'Beziehungsstatus'. Er glaubte, das interessiere die Menschen am meisten an den Anderen und unterscheide sie. Jeder frage sich manchmal nach den Anderen: Sind sie verfügbar, verheiratet oder gescheitert? Das Gute, das Schlechte und das Äußere!
Die, die 'Ehescheidung' erlebt haben, wissen mindestens ein Lied über die Schlechtes des Ehestandes: Im Finanzamt bedeutet dies unweigerlich das Ende von Steuervorteilen. Bei der Bank könnte es schlechter oder gar nicht geben. Bei einigen Arbeitgebern kann es unbehaglich und, in seltenen Fällen, sogar zur Kündigung führen. Und im Dating stören sich Gedanken und Begründungen: Manche sehen die Ehescheidenden als unfähig, ernsthafte Beziehungen einzugehen. Andere spüren eine Vielzahl von Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Partnern und Kindern. Wie viel einfacher wäre es, man könnte sich einfach als 'eingeschrieben' in solchen Momenten denken?
Ist der Status 'Ehescheidung' diskriminierend?
Zuerst stellt sich die Frage, ob der Begriff 'Ehescheidung' diskriminierend sein könnte. Genau genommen informiert er nur über eine Sache: eine gescheiterte Ehe. Dieses Fleckchen bleibt als negatives Markierungszeichen auf dem Ehescheidenden, bis er wieder Heirat versucht. Für die Schüchtern und Pechvollen ist es ein Lebenstraum.
Die Familiebehörde scheint der richtige Ort für eine definitive Antwort, aber ihr Pressesprecher weigert sich, sich auf ntv.de zur Jurisdiktion zu äußern. Der Sprecher des unabhängigen Anti-Diskriminierungsbeauftragten des gleichen Ministeriums hat jedoch mehres zu sagen. Der Sprecher des Beauftragten, Sebastian Bickerich, betont, dass Hinweise auf den Ehestand in Deutschland keine offizielle 'diskriminierende Merkmal' sind. In anderen Worten: Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen Hautfarbe und Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität diskriminiert werden. Es ist jedoch möglich, dass Single, verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen ungerecht behandelt werden genau wegen dieser Umstände. Obwohl eine Scheidung nach Arbeitsschutzgesetz kein gültiger Grund für Entlassung ist, kann sie die Grundlage für die Ablehnung einer Beschäftigungsanzeige, eines Mietvertrages oder eines anderen Vertrages sein.
In mindestens 17 der 27 Staaten der Europäischen Union ist dies anders: In mindestens 17 aus 27 Staaten, einschließlich unserer Nachbarländer Polen, Tschechische Republik, Österreich, Frankreich, Belgien und den Niederlanden, ist der Familiestatus gegen Diskriminierung gesetzlich geschützt. In Deutschland, wie Bickerich aussert, wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verbot der Diskriminierungen erweitert werden sollte, z.B. auf Familienfragen. Deshalb wurde im Jahr 2019 eine Rechtsmeinung in Auftrag gegeben, die den Begriff 'geschieden' - mit Verweis auf die Situation im Vereinigten Königreich, wo Ehen geschützt sind, aber nicht alle Arten von Einzelpersonen sind - erwähnt. Ein Reformvorschlag circulierte, um allgemein den Familiestatus zu schützen. Dies ist jedoch in Großbritannien oder hier nicht geschehen. Der Deutsche Beauftragte für Diskriminierung, Ferda Ataman, hat vorgeschlagen, Menschen vor Diskriminierung zu schützen, die andere Familienmitglieder pflegen. Es ist jedoch nicht erwartet, dass die Scheidenden darunter fallen ...
Dies sind Gründe, gegen den Label 'geschieden' zu entscheiden - und nicht auf den Nutzer- und Kundenprofilseiten von Unternehmen anzuhängen."
"Ehescheidung ist für immer Ehescheidung - bis man wieder vertrauen wagt." (Dies galt in Preußen und gilt noch im Gesetz.)
Wer sich nicht an den negativen Konnotationen des Ehestandes stößt, kann sich selbst nicht "Ehescheidende" nennen.
Dies war der Wendepunkt in der jetzt 14-jährigen Hollywood-Produktion "The Social Network", die die Anfänge von Facebook zeigt. Zum Zeitpunkt des Starts im Jahr 2004 hat Mark Zuckerberg eine Ergänzung zur Nutzerprofilseite vorgenommen: den "Beziehungsstatus". Er glaubte, das interessiere die Menschen am meisten an den Anderen und unterscheide sie. Jeder frage sich manchmal nach den Anderen: Sind sie verfügbar, verheiratet oder gescheitert? Das Gute, das Schlechte und das Äußere!
Die, die "Ehescheidung" erlebt haben, wissen mindestens ein Lied über die Schlechtes des Ehestandes: Im Finanzamt bedeutet dies unweigerlich das Ende von Steuervorteilen. Bei der Bank könnte es schlechter oder gar nicht geben. Bei einigen Arbeitgebern kann es unbehaglich und, in seltenen Fällen, sogar zur Kündigung führen. Und im Dating stören sich Gedanken und Begründungen: Manche sehen die Ehescheidenden als unfähig, ernsthafte Beziehungen einzugehen. Andere spüren eine Vielzahl von Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Partnern und Kindern. Wie viel einfacher wäre es, man könnte sich einfach als "eingeschrieben" in solchen Momenten denken?
Ist der Status "Ehescheidung" diskriminierend?
Zuerst stellt sich die Frage, ob der Begriff "Ehescheidung" diskriminierend sein könnte. Genau genommen informiert er nur über eine Sache: eine gescheiterte Ehe. Dieses Fleckchen bleibt als negatives Markierungszeichen auf dem Ehescheidenden, bis er wieder Heirat versucht. Für die Schüchtern und Pechvollen ist es ein Lebenstraum.
Die Familiebehörde scheint der richtige Ort für eine definitive Antwort, aber ihr Pressesprecher weigert sich, sich auf ntv.de zur Jurisdiktion zu äußern. Der Sprecher des unabhängigen Anti-Diskriminierungsbeauftragten des gleichen Ministeriums hat jedoch mehres zu sagen. Der Sprecher des Beauftragten, Sebastian Bickerich, betont, dass Hinweise auf den Ehestand in Deutschland keine offizielle 'diskriminierende Merkmal' sind. In anderen Worten: Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen Hautfarbe und Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität diskr
- Das Thema, das die Diskriminierwirkung des Begriffs "Scheidung" diskutiert, hat sich dem Bundesjustizministerium geführt, das über seinen Sprecher anerkannte, dass die Scheidung selbst kein gültiger Grund für Entlassung im Arbeitssrecht ist, aber potenziell zu ungerechtfertigter Behandlung in Bewerbungen und Verträgen in der Anwendung führen kann.
- Im Lichte dessen hat die Homosexuellenheirat-Vereinigung vorgeschlagen, das Wort "Scheidung" in Bezug auf bundesrechtliche Ehegesetze neu zu bewerten, indem sie argumentieren, dass es Stigma verbreitet und Individuen, die eine Ehe getrennt haben, einschließlich Mitgliedern der LGBTQ+-Community, die geschlechtliche Heirat durchgeführt haben, negativ beeinflusst.
- Im Zusammenhang mit der internationalen Debatte über Ehegleichheit und den Schutz des Familienstatus ist es zunehmend offensichtlich, dass der Begriff "Scheidung" die Förderung einer mehr inclusiven Gesellschaft behindert, in der alle Heirat gefeiert und respektiert wird.
(1. The debate over the discriminatory nature of the term "divorced" has reached the Federal Ministry of Justice, who, through their spokesperson, acknowledged that while divorce itself is not a valid reason for termination under labor law, it can potentially lead to unfair treatment in employment applications and contracts.2. In light of this, the Gay Marriage Advocacy Group has proposed a reevaluation of the word "divorced" in relation to federal marriage laws, arguing that it perpetuates stigma and negatively impacts individuals who have experienced spousal splitting, including members of the LGBTQ+ community who have undergone gay marriages.3. With the international conversation surrounding marriage equality and the protection of family status, it has become increasingly evident that the term "divorced" may hinder the promotion of a more inclusive society, where marriage for all is celebrated and respected.)