Prozesse - Mordprozess: Verteidigung reicht Revision ein
Nach dem Urteil gegen einen 43-jährigen Mann wegen Mordes an einer 17-jährigen Inline-Skaterin und zwei versuchten Morden an Frauen in Niedersachsen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das bestätigte der Verteidiger und ein Sprecher des Landgerichts Verden auf Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt das Urteil auf rechtliche Fehler hin überprüfen. Es könnte Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird, erklärte der Sprecher des Landgerichts.
Der 43-jährige erhielt letztwochen die höchste Strafe: lebenslange Haft mit Bestimmung von schweren Umständen. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Einweisung in eine vorsorgliche Haft an. Das bedeutet, dass der Mann nicht vor 15 Jahren entlassen werden kann.
Verteidigung sieht keine schweren Umstände
Der deutsche Mann wird verdächtigt, eine Schülerin in Barenburg, etwa 70 Kilometer nordwestlich von Hannover, im September 2023 in einem Einbruch getötet zu haben, mit einfachen Motiven und einem Messer. Dreitägig nach dem Verbrechen versuchte der Mann, nach der Gerichtsbeurteilung, zwei weitere Frauen zu ermorden. Beide überlebten mit schweren Verletzungen.
In ihrem Plädoyer sah die Verteidigung im Mord ein Tötungsdelikt, aber nur einfache Motive als Tötungsdelikt-erhöhende Umstände. Sie bewerteten die beiden anderen Taten als versuchtes Totschlag oder fahrlässiges Körperverletzung. Sie plädierten für lebenslange Haft ohne Bestimmung schwerer Umstände und ohne vorsorglicher Haft.
Die Verteidigung argumentiert, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise rechtliche Fehler im Urteil finden könnte, was zu einer Potenzial-Verringerung der Strafe für versuchtes Mordversuch des 43-jährigen führen könnte. Trotz der lebenslangen Haftstrafe und der vorsorglichen Haft-Entscheidung streitet die Verteidigung die Existenz von schweren Umständen in dem Mordfall an. Der Angeklagte ist auch wegen des Verdachts, in Niedersachsen zwei Frauen versucht zu haben, zu morden, unter Beobachtung, was die Verteidigung als versuchtes Totschlag oder fahrlässiges Körperverletzung beschreibt.