Mordfall an Flüchtlingsfamilie: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafe
Im Prozess um den Mord an einer Frau im Flüchtlingslager Garmisch-Partenkirchen forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Die Verletzungen, die der 29-Jährige der flüchtenden Ukrainerin zugefügt habe, zeugten von direkter Tötungsabsicht und unbedingtem Zerstörungswillen, erklärten die Staatsanwälte in ihrem Plädoyer am Dienstag vor dem 2. Landgericht München. Da er nicht darauf vorbereitet war, seine sexuellen Wünsche zu befriedigen, tötete er sie. „
Die Staatsanwälte betrachteten diese Tat als Femizid. Das Frauenbild des Angeklagten zeigte seine Verachtung gegenüber Frauen. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, das heißt, weil sie Frauen sind.
Dem Jordanier wird vorgeworfen, im Oktober 2022 in einem Flüchtlingslager in Garmisch-Partenkirchen eine 21-jährige Ukrainerin mit einer Axt getötet zu haben, nachdem sie seine sexuellen Annäherungsversuche wiederholt zurückgewiesen hatte. Nach mehreren notfallmäßigen Operationen verstarb das Opfer am Ende im Krankenhaus November.
Die Verteidigung bestritt den Vorwurf des Femizids, das verabscheuungswürdige Motiv und die besonders schwere Natur des Verbrechens. Es bestand kein Zweifel daran, dass der Angeklagte eine allgemeine Verachtung für Frauen hegte. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich später erfolgen Heute Nachmittag wird dann ein Urteil gefällt.
Quelle: www.dpa.com