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Mord einer Flugbeteiligen: Leben langliche Freiheitsstrafe gefordert

Im Alter von 17 Jahren im Fall des Flugbordursleinmords fordern die Anklage lebenslange Haft. Der Beschuldigte steht vor Gericht als Auftragsmörder nicht selbst zugeboren - und leugnet die Tat.

Im Prozess um den ermordeten Flugbordgänger fordert die Anklage lebenslange Haft.
Im Prozess um den ermordeten Flugbordgänger fordert die Anklage lebenslange Haft.

Mordprozess in Wuppertal - Mord einer Flugbeteiligen: Leben langliche Freiheitsstrafe gefordert

Der Mann, 58 Jahre alt, steht vor dem Landgericht Wuppertal wegen des Mordes an einer Stewardess in Velbert nahe Essen vor Gericht, der 17 Jahre her zurückliegt. Die Anklage beschuldigt den Mann, aus Neid und Gier handelnd gehandelt zu haben, während des Mordverfahrens am Freitag. Der Angeklagte bestreitet die Anschuldigung. Seine Anwälte hatten angekündigt, die Freispruchsklage einzureichen.

Der Mann wird beschuldigt, auf Befehl des Opfers Mannes getötet zu haben, der sich kurz darauf erschossen hat. Das Urteil ist erwartet im Nachmittag.

Der Mann wurde letztes Jahr nach Wiederaufnahme von DNA-Spuren festgenommen. Sechs DNA-Treffer des Mannes wurden auf der Opferin, in der Nähe des Rückens und auf den rechten und linken Arms, durch ein Gutachter des Landeskriminalamtes NRW im Gerichtsverfahren ausgesprochen.

Ein 58-jähriger Mann steht als vermutlicher Auftragsmörder vor Gericht

Der 58-jährige ist ein Bekannter des Opfers Mannes und steht als der vermutliche Auftragsmörder vor Gericht. Er wird beschuldigt, die Stewardess auf Befehl ihres Mannes getötet zu haben, weil sie ihn verlassen hatte. Der Mann schoss sich kurz danach selbst. Der damals noch minderjährige Sohn entdeckte den Leichnam, als er von der Schule heimkehrte.

Der Angeklagte ist ein wiederholender Gewaltstrafgefallener aus dem Hessischen Wetterau-Gebiet. Er hatte zuletzt eine achtjährige Haftstrafe wegen einer Reihe von elf Betankungsstationsrauben verbüßt. Zu der Tatzeit 2007 war er angeblich in finanziellen Schwierigkeiten. Er erklärte seine DNA-Spuren auf dem Leichnam damit, dass er die Frau auf dem Boden gefunden und ihr Puls überprüft hatte.

Das Verbrechen der ermordeten Claudia K. hatte lange ungelöst geblieben. Die Ermittlungen wurden als "Kaltfall" neu aufgenommen, da die Ermittler neue DNA-Analysemethoden nutzen konnten, um bestimmte Hautzellen vom Leichnam dem Angeklagten zuzuordnen. Darüber hinaus kamen Zeugen vor.

Das Staatsanwaltschaftsamt Nordrhein-Westfalen, speziell in Hessen, ist für die Anklage gegen den Angeklagten zuständig. Das Gerichtsverfahren findet am Landgericht Wuppertal statt. Die DNA-Befunde auf der Opferin verbinden den 58-jährigen Mann mit der Tatstelle. Die Mordanklage besagt, er habe aus Neid und Gier gehandelt, was er bestreitet. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit, einschließlich einer Verurteilung für eine Reihe von Rauben, findet das Mordverfahren in Velbert, nahe Essen, weiter.

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