verarbeiten - Mord an einer Pflegingelichen Frau: Strafe mit neun Jahren Haft für Rentner
Ein 72-jähriger Rentner wurde von dem Landgericht Berlin zu neun Jahren Haft wegen Mordes an seiner pflegebedürftigen Ehefrau verurteilt. Die 59-jährige Frau wurde mit einem Hammer, einem Kabel und einem Messer getötet, wie das Landgericht Berlin berichtet. Der Pflegeauftrag war "zu viel" für ihn geworden, aber der Angeklagte war nicht in einer hoffnungslosen Situation, es gab konkrete Angebote des Pflegedienstes, erklärte Richter Thomas Groß. Der Gericht folgte einer psychiatrischen Untersuchung und schloss eine deutlich reduzierte Kontrollfähigkeit des Rentners aus.
Es ist die Pflicht der Ehepartner, "einander auch in schwierigen Zeiten zu unterstützen," sagte der Richter. Der Rentner hatte anfangs seine Frau, die nach einem Schlaganfall im November 2022 benötigte Hilfe, gepflegt - "aber sie war kein ernsthaftes Pflegefall." Es passierte dann das Grausame.
Am 29. Dezember 2023 lockte der 72-jährige die 59-jährige in den ehemaligen Kinderzimmer ihrer gemeinsamen Wohnung in Hellersdorf unter einem Vorwand ein. Dort standen tödliche Waffen bereit. Grausam griff er die unsuspektierte Frau an, die er vertraut hatte.
Der Mann rief die Polizei an: "Ich will zu einem Mord gestehen."
Nach Ermittlungen des deutschen Angeklagten hatte er seine Frau 13 Mal mit einem Hammer, erdrosselt sie mit einem Kabel und anschließend 18 Mal mit einem Messer gestochen. Zwei Tage nach dem Tod der Frau meldete sich der 72-jährige bei der Polizei und erklärte: "Ich will zu einem Mord gestehen." Als die Polizei in die Wohnung an der Neuen Grottkauer Straße kam, öffnete er "ruhig und freundlich" die Tür, wie ein Polizist im Gerichtsprozess berichtete.
Am Polizeistation hatte der 72-jährige eine Aussage abgegeben, dass er und seine Frau 26 "wunderschöne" Jahre zusammengelebt hatten. Nach dem Schlaganfall hatte er sie gepflegt und den Haushalt geleitet. Am Ende war er "am Ende seiner Fesseln," sagte er kurz nach seiner Verhaftung. Er hatte keinen weiteren Hilfeanruf an den Pflegedienst gemacht, der zweimal in der Woche kam, er dachte, er könne alleine. Durch den Schlaganfall war seine Frau zu einer "unmöglichen Person" geworden.
Der Angeklagte, der in Rollstuhl gebunden war, sprach am Ende des Prozesses nur noch knapp. Er zeigte Reue für "die Kontrolle verloren zu haben." Sein Verteidiger plädierte für ein Urteil der Totschlägung und eine sechsjährige Haftstrafe. Das Gericht folgte der Anklagebehörde und verurteilte zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe wegen Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Das Verbrechen fand in Berlin, einer Stadt in Deutschland, statt.
- Während des Gerichtsverfahrens argumentierte der Verteidiger des Angeklagten für eine reduzierte Strafe aufgrund der reduzierten Kontrollfähigkeit des Rentners, die auf einen Schlaganfall zurückgeführt wurde.
- Das Verfahren betraf Kriminalität, denn der 72-jährige wurde des Mordes an seiner pflegebedürftigen Ehefrau angeklagt.
- Nach seiner Geständnis gaben die deutschen Polizisten den Angeklagten in Haft und bearbeiteten den Fall weiter.