Erstmals erwägen Regulierungsbehörden, Deutschlands große Telekommunikationsunternehmen für ein Defizit beim Ausbau von Mobilfunknetzen bezahlen zu lassen. „Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Standort zu verhängen“, teilte die Bonner Behörde in einem Schreiben an ihren Beirat mit. Dieses Dokument ist bei der Abteilung für politische Angelegenheiten erhältlich. Es geht um Standorte, die im Rahmen der Frequenzauktion 2019 bis Ende letzten Jahres gebaut werden sollten, aber nicht gebaut wurden. Weiter hieß es: „Außerdem können Bußgelder verhängt werden.“ Bußgelder können größere finanzielle Folgen haben.
Die drei großen Netzbetreiber Telefónica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom haben nach eigenen Angaben die Kernanforderungen der erweiterten Pflicht erfüllt – beispielsweise mindestens 98 % der Haushalte in jedem Bundesland Eine Mobilfunkverbindung mit 100 Megabit pro Sekunde ist vorhanden. Beim sogenannten Weißpunkt hingegen brechen alle drei deutlich gegen die Norm. Das ist etwa ein Bereich, in dem kein Handynetz 100 Megabit pro Sekunde übertragen kann. Bis zum 31. Dezember 2022 meldete Vodafone nur noch 86, Telefónica 61 und Telekom 38 statt 167 eigene Standorte in solchen Regionen.
Die Sanktionsandrohung in dem Schreiben bezieht sich auf den Beirat zu Angelegenheiten wie diesen Standorten. Die Netzbetreiber betonen einhellig, dass sie Fortschritte machen. 14 weitere seien beispielsweise im Bau, sagte ein Telekom-Sprecher. Er betonte auch, dass an den anderen 115 noch fehlenden Standorten „meist keine Funklöcher“ vorhanden seien, aber ein „wesentlicher Dienst“ – Breitbandempfang für Handys, aber mit einer vorgeschriebenen Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde
Unternehmen: Staatliche Listen zu spät erhalten
Auch diese Unternehmen stellten fest, dass sie staatliche Listen aus betroffenen Gebieten zu spät erhielten und mancherorts einfach nicht skalieren konnte – zum Beispiel, wenn kein Eigentümer will ein Stück Land pachten, um einen Funkmast zu bauen. Es ist auch schwierig, einen solchen Mast in einem Naturschutzgebiet zu errichten. Kann die Antenne aus „rechtlichen und tatsächlichen“ Gründen nicht aufgestellt werden, wird dies von der Bundesnetzagentur nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Es ist also nicht klar, wie weit es von den zwingenden Anforderungen der 167 entfernt ist – es wird kleiner oder größer sein, je nachdem, wie sehr die Bundesnetzagentur es als “rechtlich und praktisch” unmöglich bewertet. Die Bonner Behörden prüfen derzeit die Anfang Januar eingereichten Unterlagen der Unternehmen.
Sanktionen gegen 1&1 könnten teuer werden
Der krasseste Verstoß gegen die Ausbauverpflichtungen kam nicht von den drei etablierten Netzbetreibern, sondern von Newcomer 1&1. Das Unternehmen, das 2019 erstmals Frequenzen kaufte, baut nun ein eigenes Mobilfunknetz aus – bisher verkaufte 1&1 Mobilfunkverträge für Kunden vor allem zur Anbindung an das O2-Netz. 1&1 zahlt dafür O2 Miete. Eigentlich sollte das Team aus Montabaur Anfang des Jahres 1.000 5G-Standorte freischalten, tatsächlich waren es aber nur fünf. 1&1 demonstriert dies mit Lieferschwierigkeiten bei Baupartnern. Bis Sommer 2023 will 1&1 1.000 Menschen erreichen. Wird 1&1 sanktioniert, könnte es teuer werden.
Unklar ist allerdings, ob die Bundesnetzagentur Bußgelder oder Strafen verhängen wird. Nach der Frequenzauktion 2015 kam keiner der Netzbetreiber allen Verpflichtungen nach – insbesondere Telefónica (O2) hatte ein hohes Defizit. Auch die Ordnungsbehörden drohten damals mit Sanktionen, drückten am Ende aber ein Auge zu.
Wie konsistent ist Autorität?
Wahrscheinlich zur gleichen Zeit wie diese. „Sanktionen werden nach umfassender Prüfung im Einzelfall verhängt“, heißt es in dem Schreiben an den am Montag tagenden Beirat, der Interpretationsspielraum lässt. Die Behörden dürften diesmal Drohungen aussprechen und den Druck erhöhen, aber am Ende nicht zum Schwert der Sanktionen greifen.
Telekommunikationsunternehmen sollten sich dessen jedoch nicht zu sicher sein. Denn Klaus Müller, der bisher den Bundesverband der Verbraucherzentralen leitete, ist nun Leiter der Aufsichtsbehörde. Es ist bekannt, dass er sich mehr auf Verbraucherschutzfragen konzentriert als seine Vorgänger – anstatt Klagen mit Unternehmen fallen zu lassen, die dieses Mal um die Agentur herum Klagen einreichen und Sanktionen verhängen wollen.