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Mobiles Videobeobachtungssystem für die Polizei in NRW

Künftig kann die nordrhein-westfälische Polizei bundesweit Kriminalitätsschwerpunkte mit mobiler Technik per Video überwachen. Innenminister Herbert Reul (CDU) stellte am Mittwoch bei einem Treffen in Duisburg das neu entwickelte mobile Videosystem vor – insgesamt zehn Pkw-Anhänger mit jeweils...

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Christoph Meurers erklärt Herbert Reul (ex, CDU) die Aufzeichnung des neuen mobilen Videobeobachtungssystems. Foto.aussiedlerbote.de

Verbrechensschwerpunkte - Mobiles Videobeobachtungssystem für die Polizei in NRW

Künftig kann die nordrhein-westfälische Polizei bundesweit Kriminalitätsschwerpunkte mit mobiler Technik per Video überwachen. Innenminister Herbert Reul (CDU) stellte am Mittwoch bei einem Treffen in Duisburg das neu entwickelte mobile Videosystem vor – insgesamt zehn Pkw-Anhänger mit jeweils sechs Kameras, die auf einem Mast auf fünf Meter hochgefahren werden können.

Der Minister sagte, mobile Technologie biete der Polizei zusätzlich zu den bestehenden festen Videobeobachtungen in einigen städtischen Hotspots operative Unterstützung und einen besseren Überblick. Die Bilder können nur von der Polizei eingesehen werden. Der Einsatz unterliegt dem Polizeirecht.

§ 15a sieht vor, dass die Kriminalitätsverhütung durch Videoüberwachung zulässig ist, wenn am Tatort wiederholt Straftaten begangen wurden oder Anhaltspunkte für eine Verschwörung zur Begehung einer schweren Straftat vorliegen. Wenn eine Straftat nicht strafrechtlich verfolgt werden muss, können die Aufzeichnungen bis zu 14 Tage aufbewahrt werden.

Polizeigesetze und -vorschriften

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Quelle: www.stern.de

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