Die Deutsche Post hat einen Prozess um die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken verloren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat heute bekannt gegeben, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ein solches Porto nur 14 Tage nach dem Kauf gilt, nach dem Urteil des Landgerichts Köln unwirksam ist.
Seit zwei Jahren können Kunden in der App „Post & DHL“ mobile Briefmarken kaufen. Sie erhalten einen Zahlen- und Buchstabencode, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben – dieser gibt an, ob der Brief frankiert ist oder nicht, wenn er aufgegeben wird. Der Service ist für Leute gedacht, die beschäftigt sind und keine Papierstempel zur Hand haben. Mobile Stempel sind nur ein Nischenprodukt der Gruppe.
Verbraucherschützer halten das Programm für illegal
Aber Verbraucherschützer sind unglücklich darüber, dass die Briefmarken nur zwei Wochen gültig sind. VZBV-Rechtsexpertin Jana Brockfeld sagte, nach Ablauf „behalte die Post das Geld für bezahlte, aber noch nicht verbrauchte Postleitzahlen einfach ein, ohne eine Gegenleistung anzubieten“. „Diese extreme Verkürzung der dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist ist rechtswidrig.“
Die Post sieht das anders. „Wir sind hier anderer Rechtsauffassung und haben deshalb Berufung eingelegt“, sagte ein Unternehmenssprecher.
Das Landgericht Köln bestätigte das Urteil. Eine Sprecherin sagte, die Kammer gehe davon aus, dass das Kaufrecht gelte und die Verjährungsfrist erst nach drei Jahren eintritt. Und die Post sieht das Geschäft mit der Handymarke als Frachtvertrag an, der schon nach zwei Wochen auslaufen könnte.
Für Verbraucher bleibt vorerst alles beim Alten: Die AGB-Klausel hat eine 14-tägige Frist, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die meisten Benutzer, die Codes in der App gekauft haben, sollten jedoch ohnehin nicht so lange warten müssen, um Briefe mit Zahlen- und Buchstabenkombinationen zu versenden.