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Mitstudenten erschossen - Angeklagte und Gegenklagen

Im Prozess um die tödliche Schießerei eines 15-Jährigen werden die abschließenden Argumente der Verteidigung und der Klägerseite erwartet. Die Frage ist, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt.

Die Verteidigung des 15-jährigen Jungen, der einen 14-jährigen Mitschüler erschossen hat, wird...
Die Verteidigung des 15-jährigen Jungen, der einen 14-jährigen Mitschüler erschossen hat, wird argumentieren.

- Mitstudenten erschossen - Angeklagte und Gegenklagen

Der Prozess gegen einen 15-Jährigen, der einen 14-Jährigen in Unterfranken tödlich erschossen hat, wird heute (9:00 Uhr) mit den Schlussplädoyers fortgesetzt. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage werden ihre Standpunkte zum Verbrechen darlegen.

Der Angeklagte, ein Deutscher, hat zu Prozessbeginn die tödliche Schussabgabe gestanden. Er behauptete, dass der Schuss nicht beabsichtigt war. Der Vorfall ereignete sich vergangenen September auf dem Schulgelände in Lohr am Main, nordwestlich von Würzburg. Beide Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in der kleinen Stadt in der Spessart-Region.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits ihre Anklage vorgebracht und fordert acht Jahre und neun Monate in einer Jugendstrafanstalt. Sie argumentiert, dass die Tat auf Mord lautet, da der Schuss von hinten abgegeben wurde. Sie beantragte auch, dass das Gericht eine vorbeugende Unterbringung in Betracht zieht und den Angeklagten in eine sozialtherapeutische Einrichtung einweist.

Der Anwalt des Angeklagten hat angekündigt, auf Totschlag zu plädieren. Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind als Nebenkläger aktiv. Auch ihr Anwalt wird am Donnerstag Schlussplädoyers halten. Das Urteil in diesem geschlossenen Prozess wird für nächsten Montag (5. August) erwartet.

Die Eltern des getöteten Jungen, der italienischer Herkunft ist, sind aktiv als Nebenkläger beteiligt und fordern eine strenge Strafe. Andere mildernde Umstände, darunter das Alter des Angeklagten und seine Resozialisierungschancen, werden ebenfalls während der Schlussplädoyers berücksichtigt werden.

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