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Misshandelte Mädchen: Verdächtige werden vor der Begehung einer Straftat genau überwacht

Missbrauchsfall in Edenkoben
Andreas Sarter, Polizeivizepräsident am Polizeipräsidium Rheinpfalz, auf der Pressekonferenz: «Uns war bekannt, mit welchem Menschen wir zu tun haben.»

Der Verdächtige in Eden Coburns Entführung und Misshandlung eines 10-jährigen Kindes wurde von der Polizei genau überwacht, bevor er das Verbrechen beging. Andreas Sarter von der Landespolizei Rheinland-Pfalz listete am Donnerstag mehr als 25 Kontakte in Ludwigshafen seit der Entlassung des Mannes aus der Haft Mitte Juli auf.

Er wurde auch mehrfach durch verdeckte Maßnahmen überwacht. Die genaue Gefahr ist noch nicht erkennbar.

„Wir verfügen nicht über 24/7-Beobachtungsmaßnahmen.“ „Deshalb haben wir es nicht verloren“, sagte Sutter. „Ich möchte auch noch einmal betonen: Wir haben sein Gefahrenpotenzial nicht unterschätzt.“ Wir wissen, mit wem wir es zu tun haben. »

Drei Verurteilungen wegen Sexualverbrechen

Der 61-jährige Mann soll ein 10-jähriges Mädchen auf der Straße entführt und misshandelt haben, als sie in Edenkoben zur Schule ging Das pfälzische Land nahm am Montag sein Auto mit. Nach eigenen Angaben brauchte die Polizei eine halbe Stunde, um das Auto des Verdächtigen zu finden. „Trotz der schnellen Reaktion und des mutigen Eingreifens aller Rettungsdienste, die von der Vermisstmeldung des Vaters bis zum Auffinden des Fahrzeugs etwa 30 Minuten vergingen, konnte dieses schreckliche und unverständliche Verhalten nicht verhindert werden“, sagte Sutter. Er sei der festen Überzeugung, dass die bestehenden „vernünftigen Möglichkeiten eines Rechtsstaates“ stets sorgfältig geprüft und ausgeschöpft worden seien.

Oberstaatsanwalt Hubert Ströber sagte, der Mann sei in der Vergangenheit dreimal wegen Sexualverbrechen verurteilt worden. Staatsanwaltschaft Frankenthal. Das letzte Verbrechen des Mannes ereignete sich im Jahr 2008. Nach vorläufigen Erkenntnissen gibt es Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der 61-Jährige wurde schließlich im Juli dieses Jahres aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er kürzlich wegen Verstoßes gegen die Anweisungen der Aufsichtsbehörde eine Haftstrafe verbüßt ​​hatte.

Angelika Möhlig, Oberanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landau, fügte hinzu, dass die beiden anderen Verurteilungen aus den 1990er Jahren stammten. Unterlagen zum Urteil liegen allerdings noch nicht vor.

Beim zuständigen Gericht liegt noch kein Haftbefehl gegen den Mann vor. Der jüngste Haftbefehl bezieht sich auf Verstöße gegen Auflagen nach seiner Haftentlassung. Einerseits habe man dem Mann ein Mobiltelefon gegeben, was ihm verboten sei, andererseits habe er sich geweigert, eine elektronische Fußkette zu tragen, sagte Strobel. Außerdem mietete er ein Haus mit einem Kinderspielplatz in der Nähe. Strober sagte: „Es lässt sich nicht feststellen, dass er Kontakt zu Kindern hatte.“

Warum gab es keine Sicherungsverwahrung?

Überprüft, ob die Schule über den Ausschluss des Schülers informiert wurde. Ermittler Sutter sagte, der Ehemann des Kindes hätte benachrichtigt werden müssen. Der Mann durfte sich jedoch frei bewegen und schlief im Auto, sodass er sich frei bewegen konnte. Daher ist die Platzbeschränkung der Warnung bedeutungslos. Der Mann hatte geplant, nach Leipzig zu ziehen oder nach Kroatien auszuwandern.

Eine Sicherungsverwahrung hätte den Missbrauch des Zehnjährigen verhindert, so die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Strobel sagte: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Sicherungsverwahrung dazu geführt hätte, dass der jetzt angeklagte Mann in Untersuchungshaft geblieben wäre und die betreffende Straftat nicht begangen worden wäre.“

Aber im Jahr 2020 für die mutmaßlichen Täter sich Straftaten wie Körperverletzung und Verstoß gegen aufsichtsbehördliche Weisungen schuldig gemacht haben und die Einzelstrafen unter dem gesetzlich Erforderlichen für die Sicherungsverwahrung lagen. „Eine Sicherungsverwahrung ist daher nicht möglich.“

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