Missbrauchsopfer reicht Klage ein: Diözese beruft sich nicht auf Verjährungsfrist
Aus heutiger Sicht möchte das Erzbistum Köln nicht versuchen, sich bei der Geltendmachung von Schmerzen und Leiden von Missbrauchsopfern auf die Verjährung zu berufen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Köln teilte am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass man dies nicht tun werde. Der WDR hat darüber bereits berichtet.
Hintergrund ist der Fall eines Priesters, der im Februar 2022 vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Zwischen 1993 und 2018 missbrauchte er neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich, von denen sich einige in ernstem Zustand befanden. Das jüngste Opfer war neun Jahre alt. Der Priester wurde aus dem Klerus entlassen.
Eine der ehemaligen Adoptivtöchter des Priesters, die Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre ein Opfer war, klagt nun auf 830.000 Euro Entschädigung. Ein Sprecher des Bezirksgerichts sagte, der Prozess habe gerade erst begonnen. Es ist unklar, wann der Fall vor Gericht verhandelt wird.
In einem ähnlichen Fall sprach das Landgericht Köln im Juni einem weiteren Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schadensersatz zu. Der Kläger wurde in den 1970er Jahren während seiner Tätigkeit als Messdiener von einem Priester sexuell missbraucht. Erzbischof Rainer Maria Woelki entschied, sich in dem Fall nicht auf die Verjährung zu berufen.
Quelle: www.dpa.com