Missbrauchskomplex: Strafe der Mutter wird neu verhandelt
Mit welcher Strafe muss eine Mutter rechnen, die wegen Beihilfe in einem Missbrauchszentrum in Münster verurteilt wurde? Das Amtsgericht Münster befasst sich heute (ab 9 Uhr) mit der Angelegenheit. Die verurteilte Mutter eines Opfers legte gegen das Urteil von 2021 Berufung ein und stellte sicher, dass der Richter die Höhe der Strafe erneut aushandeln müsse.
Wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch wurde sie zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Bezirksgericht kam zu der Überzeugung, dass die Frau sich der schweren Gewalt bewusst war, der ihr Sohn ausgesetzt war, es ihr jedoch nicht gelang, sie zu verhindern. Der Schuldspruch selbst ist rechtskräftig. Allerdings kritisierte das Bundesgericht, dass der Richter bei der Strafzumessung den Umstand, dass der Angeklagte keine Vorstrafen habe, nicht in vollem Umfang berücksichtigt habe.
Münster war in den letzten Jahren neben Lügerd und Bergisch Gladbach eines der drei Missbrauchszentren in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam nach einer Untersuchung im Juni 2020 im Pavilion ans Licht. Es folgten Festnahmen in mehreren Bundesländern und im Ausland.
Der Partner des Angeklagten, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher des schweren Missbrauchs. Er verübte wiederholt schwere sexuelle Gewalt gegen ihren Sohn und brachte ihn gegenüber anderen Männern zur Schau. Im Hauptprozess wurde der Mann zu 14 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil ist endgültig.
Quelle: www.dpa.com