Energiepreise - Missbrauch von Preiskontrollen? Kartellwächter ermittelt
Haben einzelne Energieversorger beim Land eine übermäßige Befreiung von der Preisbremse beantragt? Das Bundeskartellamt hat im ersten Halbjahr dieses Jahres mehrere Verfahren im Rahmen seiner missbräuchlichen Regulierung eingeleitet. Heute gaben die Behörden bekannt, dass es derzeit 57 Testverfahren gibt. Auf Gas entfielen 23, auf Fernwärme und Strom jeweils 17. Um welche Unternehmen es sich handelte, machten die Behörden keine Angaben.
Der Gesamtwert dieser Verfahren beträgt rund 2 Milliarden Euro. Gemessen an der Höhe der im Testzeitraum beantragten Entlastung machten die Entlastungen für Gas und Wärme 15 % der insgesamt beantragten Entlastung aus, während die Entlastung für Strom etwa 20 % betrug.
Die Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme gilt bis Jahresende. Sie begrenzen die Kosten der meisten Energiekosten für Verbraucher. Im Gegenzug haben Energieunternehmen Anspruch auf Entlastungszahlungen. Unternehmen, deren Rechnungen vom Kartellamt geprüft werden, haben möglicherweise zu hohe Kosten angesetzt und deshalb zu viel Geld von der Staatskasse verlangt.
Behörden geben Warnung heraus
„Wir haben aus einer Vielzahl von Anträgen von Lieferanten die wesentlichen Fakten herausgearbeitet“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Das wichtigste Kriterium ist ein Ausreißer bei den Arbeitspreisen oder eine Kombination aus hohen Arbeitspreisen und einem großen Schadenvolumen. „Diese Unternehmen müssen uns ihre Preisgestaltung erläutern. Bei Nichtübereinstimmung geben wir zunächst eine Warnung ab.“ Dies sei in mehreren Fällen geschehen, so ein Sprecher.
„Lieferanten haben die Möglichkeit, ihr Verhalten bei Bedarf neu zu überdenken und anzupassen“, sagte Monte. Eine abschließende Beurteilung des Falles wollen die Behörden erst im nächsten Jahr nach Vorlage der Schlussabrechnung vornehmen. „Auch nach einer abschließenden Untersuchung werden wir bei einem Missbrauch der Entlastungsregeln Sanktionen verhängen und gegebenenfalls eine Entschädigung des Staates anordnen.“
Lesen Sie auch:
- Wind und Sonne: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden
- Die EU will die Preisobergrenze für russische Ölexporte verschärfen
- Haushaltskrise: Steigende Strompreise drohen
- Die Zusammenarbeit zwischen Hamburg und MSC Port macht Fortschritte
Quelle: www.stern.de