Ein Abschuss von Wölfen nach Übergriffen auf eingezäunte Schafherden muss aus Sicht von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister schneller als bisher möglich sein. Die geltenden Auflagen nach Bundesrecht hält der Grünen-Politiker Axel Vogel für zu kompliziert – er spricht von einem «Monsterverfahren».
Im deutschlandweiten Vergleich leben in Brandenburg die meisten Wölfe. Über den Umgang mit der streng geschützten Art wird wegen der Schäden für Weidetier-Halter seit langem gestritten. Immer wieder überwinden Wölfe Schutzzäune und reißen Schafe, Ziegen und Kälber.
«Wir müssen Wölfe, die Probleme aufwerfen, so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen. Die derzeitigen bundesrechtlichen Vorgaben sind dazu denkbar ungeeignet», sagte Vogel der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. Er dringt auf Änderungen beim Bundesumweltministerium, das auch bereits Lockerungen in Aussicht gestellt hat. Forderungen etwa nach einer festen Abschussquote für Wölfe lehnt Agrarminister Vogel aber ab.
Als Voraussetzung für einen zulässigen Wolfs-Abschuss muss derzeit nachgewiesen werden, dass ein und derselbe Wolf zweimal in eine Herde eingebrochen ist, die mit einem Zaun geschützt ist. «Also muss nach Möglichkeit erst eine DNA-Analyse vorliegen. Das ist ein bürokratisches Monsterverfahren, was auch nur schwer handhabbar ist», kritisierte Vogel. Eine DNA-Analyse und die Rückmeldung aus dem Labor dauere oft Wochen.
«Wenn ein Wolf in einer geschützten Schafherde ist, dann muss er geschossen werden können.» Dann dürfe es nicht erst um die Frage gehen, ob genau dieses Tier schon zum zweiten Mal in dieser Herde gewesen sei, sagte Vogel. Innerhalb eines bestimmen Gebietes und für einen bestimmten Zeitraum sei ein Abschuss zu genehmigen. Selbstverständlich könne es dann – wie bereits geschehen – passieren, dass der falsche Wolf geschossen werde. Dies sei auch vom aktuellen Bundesrecht gedeckt.
In Brandenburg ist bislang ein Fall eines genehmigten Wolfs-Abschusses bekannt: Im März dieses Jahres wurde ein Tier, das mindestens 76 Nutztiere gerissen haben soll, im Kreis Teltow-Fläming erlegt. Nach Angaben des Umweltministeriums gab es im Wolfsjahr 2021/2022 (umfasst den Zeitraum 1. Mai bis 30. April des Folgejahres) mindestens 47 Rudel und 14 Paare.
Vogel sagte, er dringe darauf, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) die Voraussetzungen schaffe für ein einfacheres Verfahren zur «Entnahme» des Wolfes. Das Ministerium in Berlin teilte auf Anfrage mit, die Möglichkeit von Abschüssen sogenannter Problem-Wölfe sollte zum Schutz der Weidetiere ausgeweitet werden. Mit den Bundesländern und Praktikern sei geplant, einen europarechtskonformen Weg für ein praxistauglicheres Verfahren zu erarbeiten.
Zu Forderungen von Jagd- und Bauernverbänden, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und eine Abschussquote festzulegen, sagte Vogel: «Das halte ich für Unfug.» Wäre der Wolf im Jagdrecht, würde aus seiner Sicht kurz darauf auch die Forderung folgen, die Schonzeit aufzuheben. Das bedeutet, dass er dann aktiv bejagt werden könnte.
Es sollten aber nicht jene Wölfe, die auf einem Truppenübungsplatz Rehe fressen und Wildbestände klein hielten, geschossen werden, sondern jene Tiere, die gelernt hätten, Schutzzäune zu überwinden, betonte der Minister.
Der Jagdverband hatte vor kurzem bekräftigt, es sei nötig, den Wolfsbestand zu verringern. Der Bauernverband sprach sich dafür aus, eine Quote für eine gezielte Entnahme von Tieren festzulegen. Teurer Schutz durch Herdenschutzhunde und Zäune hielten den Wolf nicht auf. 2022 wurden für Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen fast 2,3 Millionen Euro staatliche Fördermittel ausgezahlt.
Agrarminister Vogel sagte, die Ausbreitung des Wolfes sei ein «großartiges Ergebnis des Artenschutzes». Er geht davon aus, dass die potenziellen Wolfsreviere in Brandenburg mit Ausnahme von Nordbrandenburg bereits weitgehend besetzt seien und es in absehbarer Zeit keinen weiteren Wolfszuwachs mehr geben werde. «Die Wölfe, die hier geboren werden, wandern dann ab.»