Minister will als erster das Zentrum verlassen: Grüne besorgt
Innenminister Michael Stübgen (CDU) geht davon aus, dass im nächsten Jahr Brandenburgs erstes Flüchtlingsausgangszentrum eröffnet wird. „Die erste Anlage dieser Art könnte bereits 2024 in Betrieb gehen“, sagte Ministeriumssprecher Andreas Carl der dpa. „Statt der Integration von Ausreiseeinrichtungen in die Erstaufnahmeeinrichtung favorisieren aktuelle Überlegungen eine Zusammenarbeit mit kommunalen Trägern in den Kreisen und kreisfreien Städten.“ Allerdings sind diese Pläne innerhalb der Bündnisse Rot, Schwarz und Grün umstritten.
Der Minister will die Rückkehr ausreisebedürftiger Migranten beschleunigen und eröffnet drei Einrichtungen in Brandenburg. Er plant die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften, denen eine Abschiebung im Weg steht, etwa solche, denen kein Ersatzpassdokument vorliegt. Nach eigenen Angaben will er außerdem verhindern, dass Abschiebungsanmelder nur gelegentlich auftauchen, wenn sie sich an die Behörden wenden müssen.
Die freiwillige Ausreise sollte gefördert werden, aber auch die Rückführung sollte gefördert werden. Erzwungen gegen den Willen des Betroffenen. In Brandenburg sind derzeit rund 4.500 Menschen gesetzlich zur Ausreise verpflichtet. Stübgen verweist auf Schleswig-Holstein als Vorbild für das Projekt.
Die Grünen im Landtag halten kommunale Ausstiegszentren aus mehreren Gründen für problematisch. „Nach dem Aufnahmegesetz des Landes ist es rechtlich nicht möglich, ausreisepflichtige Menschen in kommunalen Einrichtungen unterzubringen“, sagte Grünen-Chefin Petra Budke der Nachrichtenagentur dpa. „Nur das Land kann eine Ausreiseeinrichtung errichten.“
Grüne-Politiker kritisierten, Stübgen habe noch kein Konzept. Budecker sagte, ihrer Meinung nach sei der Vergleich mit Schleswig-Holstein hinfällig: In der Erstaufnahmeeinrichtung gebe es nur wenige Plätze für Ausreisepflichtige. Sie kritisierte auch einen Grund: „Es gibt viele Gründe, warum eine Rückführung scheitert, aber selten liegt es daran, dass die Person nicht gefunden werden kann.“
Quelle: www.dpa.com