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Minister Dresser schlägt Lösungen für Einwände gegen Organspenden vor

Durch eine Organspende kann das Leben verlängert werden. Doch häufig scheitern Transplantationen daran, dass Unfallopfer ihren Spendewunsch nicht dokumentieren. Gesetzesänderungen werden seit langem diskutiert.

Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Foto.aussiedlerbote.de
Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Minister Dresser schlägt Lösungen für Einwände gegen Organspenden vor

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) äußerte sich besorgt über den rückläufigen Trend bei der Organspende und forderte eine grundlegende Reform der Gesetze und Vorschriften. „Der zweithäufigste Grund, eine Organspende in MV nicht durchzuführen, ist derzeit, dass das Testament des Verstorbenen schlecht dokumentiert wurde. Das ist sehr bedauerlich, denn Umfragen zeigen, dass 84 % der Menschen einer Organspende positiv gegenüberstehen“, erklärt Drese. Montag in Schwerin.

Sie ist fest davon überzeugt, dass die Einführung einer sogenannten paradoxen Lösung mehr Menschen helfen könnte, die dringend auf gespendete Organe angewiesen sind. Derzeit stehen bundesweit 8.500 Patienten auf Wartelisten, darunter rund 200 Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings gab es im Jahr 2022 in der Nordostregion nur 72 Fälle von Organspenden. Vor fünf Jahren verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation 119 Spenden im Land.

Gäbe es in Deutschland eine widersprüchliche Lösung, so Dresser, käme jeder automatisch als Organspender in Betracht, sofern zu Lebzeiten kein ausdrücklicher Widerspruch geäußert wurde. „Das bedeutet: Die Entscheidung liegt weiterhin bei jedem Einzelnen. Ist eine Spende jedoch nicht erforderlich, wird diese nachvollziehbar und verbindlich erfasst“, betonte Drese.

Dadurch klären Sie nicht nur Ihre eigenen Wünsche, sondern auch die Ihrer Angehörigen, die diese Entscheidung sonst unter schwierigsten Umständen treffen müssten. Daher sei es sinnvoll, neue Ansätze gegen Lösungen einzuführen, wie sie in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien bereits existieren, erklärte der Minister.

In Deutschland gilt derzeit die Entscheidungslösung. Daher ist die Organentnahme an einer verstorbenen Person nur mit der Zustimmung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten oder der Zustimmung seiner nächsten Angehörigen zulässig. „Jetzt kann jeder seinen Willen mit einem Organspendeausweis klar äußern – egal, ob er sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärt Dresser.

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Quelle: www.stern.de

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