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Minister bittet Bundesregierung um Klarheit bei Umweltprojekten

Drei Wochen nach dem Karlsruher Urteil zum milliardenschweren Corona-Klimaschutz ist unklar, ob Brandenburgs Projekte in Gefahr sind. Finanzminister Lange bat die Bundesregierung um Auskunft.

Katrin Lange (SPD, rechts), brandenburgische Finanzministerin und Europaministerin. Foto.aussiedlerbote.de
Katrin Lange (SPD, rechts), brandenburgische Finanzministerin und Europaministerin. Foto.aussiedlerbote.de

Haushalt - Minister bittet Bundesregierung um Klarheit bei Umweltprojekten

Brandenburgische Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Folgen des Haushaltsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts für die Lage zu klären. Sie sagte am Donnerstag im Haushaltsausschuss des Landtags in Potsdam, es sei noch nicht klar, „welche Projekte des Klima- und Transitionsfonds oder des Wirtschaftsfonds, die Brandenburg finanzieren soll, nicht umgesetzt werden.“ „Ich denke, wir müssen bis zum Entwurf des Bundeshaushalts 2024 warten.“ Betroffen davon dürften Vorhaben in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Infrastruktur sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Milliardenübertragung des Bundes an den Klima- und Transformationsfonds (einen Sonderfonds) im Nachtragshaushalt 2021 für unzumutbar erklärt. Das bedeutet, dass dem Fonds Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro fehlen. Aus Sicht der SPD-Fraktionsspitze ist eine Verabschiedung des Bundeshaushalts für das kommende Jahr nicht mehr vor Jahresende möglich.

Das Rot-Schwarz-Grün-Brandenburgische Bündnis hofft, nächste Woche erneut den Ausnahmezustand ausrufen zu können, um nach dem Karlsruher Urteil Gelder aus dem Brandenburg-Hilfspaket zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat auf den Altersgrundsatz hingewiesen. Dementsprechend kann die Ausgabenermächtigung nur vor Ablauf des laufenden Geschäftsjahres in Anspruch genommen werden.

Hintergrund: Der Brandenburger Landtag ruft für die Jahre 2023 und 2024 den besonderen Ausnahmezustand aus, um durch das Brandenburger Paket bis zu 2 Milliarden Euro an Neuschulden zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine freizugeben. Es wird jedoch nicht aus dem Coronafonds finanziert, sondern ist Teil des Doppelhaushalts 2023/2024. Davon profitieren Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern, Schulen, Universitäten, Vereine, Katastrophenschutz etc.

In Brandenburg sieht Ministerin eine andere Lage

Der Finanzminister wies darauf hin, dass die Situation in Brandenburg anders sei als in anderen Ländern. Es gibt immer wieder Parallelen zwischen Notstandserklärungen, Doppelhaushalten und Kreditgenehmigungen. „Sondervermögen haben wir auch nicht“, sagte Lange am Donnerstag.

CDU-Finanzpolitiker Steven Bretz sagte, dass Maßnahmen des Pakets, die den Charakter umfassender Vorsorgemaßnahmen hätten, als problematisch einzustufen seien, dies sei jedoch noch in Prüfung. Freier Kurfürstenrat Matthias Steffke fragte, ob die Gefahr einer Haushaltssperre bestehe. Bretz hat das noch nicht gesehen.

Die Brandenburgische Union hat einen Nachtragshaushalt für den Technologiewandel im Jahr 2024 angekündigt. Die Ministerin sagte am Donnerstag, sie wolle sicherstellen, dass die Mittel für 2023 „bis ins Jahr 2024 übertragen werden können“.

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Quelle: www.stern.de

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