Minimaler Umfang für Fraktionsthemen vor Gericht
Am Freitag hat sich der Schleswiger Verfassungsgerichtshof erneut mit der Frage neuer Mindestfraktionsgrößen für Gemeinderäte befasst. Die Landtagsfraktion von FDP und SSW hat mündlich über den Antrag auf Kommunalrechtsänderung (LVerfG 4/23) zum Inkrafttreten zum 1. Juni 2023 beraten. Einerseits wurde die Mindestfraktionsgröße für größere Stadträte und Kreistage von zwei auf drei Mitglieder erhöht.
Die Landesparlamente und die Regierung gehen davon aus, dass die neue Mindestgröße der Fraktionen die zunehmende Fragmentierung der Kommunalräte ausgleichen wird. Die Liberaldemokraten und Sozialisten sind skeptisch und glauben, dass die Demokratie abgebaut wird. Auch für Minderheiten ist die Arbeit schwieriger geworden. Das ist verfassungswidrig.
Ein Eilantrag der FDP und der Sozialistischen Partei gegen die Erhöhung der Mindestfraktionsgröße in Kommunalräten vor den Kommunalwahlen im Mai wurde vom Landesverfassungsgericht abgelehnt. Über den Inhalt war zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden.
Die Fraktionen SSW und FDP beklagten zudem veränderte Anforderungen an die Umsetzung von Bürgerbegehren und -beschlüssen.
Die parlamentarische Entscheidung wird auf Informationen basieren, die ein Gerichtssprecher voraussichtlich später veröffentlichen wird.
Quelle: www.dpa.com