Die Union hat Pläne der Ampel-Koalition für mehr Wirtschaftswachstum als unzureichend kritisiert. Das Wachstumschancengesetz sei ein «Mini-Gesetz», sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Freitag im Bundestag bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs.
Eine Entlastung von sieben Milliarden Euro pro Jahr für die gesamte deutsche Wirtschaft sei kein Wachstumsschub. Mit Blick auf die Konjunkturflaute in Deutschland sagte Middelberg, die Koalition müsse das Ruder «radikal» herumreißen und den Investitionsstandort Deutschland attraktiver machen.
Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) dagegen sagte: «Mit dem Wachstumschancengesetz können wir einen Baustein für ein neues Fundament für Wachstum schaffen.» Es stelle die Weichen für mehr Innovationen und Investitionen.
Prämie für Investitionen in den Klimaschutz
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen vor. Die Bundesregierung hatte erst vor kurzem ihre Konjunkturprognose gesenkt und erwartet nun für dieses Jahr einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent. Ein Kernpunkt des Wachstumschancengesetzes ist eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz. Zudem sind steuerliche Anreize geplant, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln.
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, kündigte an, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch besser machen zu wollen. Die Investitionsprämie sei noch zu klein. Auch der SPD-Finanzpolitiker Bernhard Daldrup sagte, es sei noch Luft nach oben.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Investitionsprämie befristet für einen Zeitraum von sechs Jahren eingeführt werden, die volle Jahreswirkung liegt bei 390 Millionen Euro. Die Prämie soll es geben, wenn Firmen zum Beispiel klimafreundlichere Maschinen anschaffen als Teil eines Energiesparkonzepts. Die Prämie soll auf die Ertragsteuer angerechnet werden, mit maximal 30 Millionen Euro.
Der Bundesrat muss dem Wachstumschancengesetz zustimmen. Länder haben die Pläne bereis kritisiert, weil sie einen großen Teil der Steuermindereinnahmen tragen sollen.