Ein millionenschwerer Streit um Schadensersatzansprüche wegen Holzvermarktungspraktiken des Thüringer Forstes geht in den nächsten Fall. Das Thüringer Forstministerium bestätigte einen Bericht der Funke Mediengruppe (Dienstag), dass die Kläger fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt eingelegt hätten. Klägerin ist die Entschädigungsgesellschaft der Sägewerk Thüringen GmbH, bei der es sich nach Aussage von Verfahrensbeteiligten um ein internationales Prozessfinanzierungsinstitut handeln soll.
Das Landgericht Erfurt wies die Klage mit der Begründung ab, das Unternehmen habe rechtswidrig gehandelt. Nach Angaben des Gerichts handelte es sich dabei um einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro.
Die Berufungsfrist wird nach Angaben des Ministeriums voraussichtlich bis zum 27. Oktober 2023 dauern. Anschließend wird Berufung beim Oberlandesgericht Thüringen eingelegt. Das Jenaer Gericht kann dem Land eine Frist zur Stellungnahme setzen.
Das Landgericht Erfurt erklärte, es folge früheren Urteilen der Landgerichte Stuttgart und Mainz in ähnlichen Fällen. Hintergrund der Klage ist, dass die Landesforstverwaltung seit langem den Verkauf von Holz nicht nur aus staatseigenen Wäldern, sondern auch von privaten und kommunalen Waldbesitzern übernommen hat. Der Sägewerksbetrieb vermutete Kartellverstöße und übertrug seine möglichen Schadensersatzansprüche an eine Entschädigungsgesellschaft.