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Messungen: Internet zu Hause ist immer noch schlecht

Ein Jahr nach Einführung des Preissenkungsrechts bei schlechter Internetqualität belegen Testmessungen immer noch in tausenden Fällen, dass Anbieter zu schlecht abschneiden. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage mitteilt, haben Verbraucher zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Oktober 2022 rund 28.000 für berechtigte Ansprüche notwendige Testmessungen durchgeführt.

Der Abschlagsanspruch ist fast vollständig begründet. Allerdings hat sich die Anzahl dieser Messungen im Vergleich zu der Zeit, als Rechtsansprüche erstmals begründet wurden, stark reduziert. Die Hälfte der oben genannten Messungen (15.000) wurde innerhalb der ersten zweieinhalb Monate durchgeführt.

Klaus Müller, Vorsitzender der Bundesnetzagentur, stimmt zu. „Nach einem Jahr sind die Messinstrumente ausgereift“, sagte der ehemalige Verbraucherschützer. „Wir haben Tausenden von Verbrauchern dabei geholfen, nachzuweisen, dass ihre Anbieter unterdurchschnittlich waren.“

Rechte zur Reduzierung des Festnetz-Internets

Es gelten die Rechte zur Reduzierung des Festnetz-Internets. Ist das Heimnetz wesentlich schlechter als vertraglich vereinbart, hat die Familie Anspruch auf eine Minderung der monatlichen Zahlung. Das dafür notwendige Messgerät breitbandmessung.de, verfügbar im Browser oder als Desktop-Anwendung, wurde im Dezember freigegeben 13., 2021.

Seitdem wurde die App 100.000 Mal heruntergeladen und installiert. Viele Verbraucher beginnen nach dem Download mit zeitaufwändigen Messungen, beenden diese aber nicht. An drei Tagen waren dreißig Tests mit unterschiedlichen Zeitabständen zwischen den Tests erforderlich. Nur wer durchhält bekommt endlich einen Deal. Um wie viel Verbraucher ihre monatlichen Rechnungen senken können, ist in der Vereinbarung nicht enthalten – Verbraucher müssen dies mit ihrem Anbieter klären. Wenn der Lieferant hartnäckig ist, kann der Verbraucher vor das Amtsgericht gehen. Dort werden sie bestens betreut.

Zu kompliziert zum Messen?

Verbraucherschützer bemängeln, dass die Messung zu kompliziert und nutzerunfreundlich ist. Nach ihren Schätzungen ist die Zahl der nicht gemeldeten Haushalte mit schlechteren Internetbedingungen als vereinbart erheblich.

Der Grund für den jüngsten Rückgang der Messwerte ist unklar. Internetanbieter sehen diese Entwicklung als Beleg dafür, dass sich ihre Leistungsfähigkeit verbessert hat. Sie weisen auch darauf hin, dass die gemessene Anzahl von Internet mit erheblichen Mängeln im Vergleich zu Deutschlands 38 Millionen Breitbandanschlüssen sehr gering ist. Jürgen Grützner vom Internet-Branchenverband VATM (Verband der Telekommunikations- und Mehrwertdiensteanbieter): „Die insgesamt sehr geringe Zahl der Beschwerden zeigt unseres Erachtens deutlich, dass sich die große Mehrheit der Nutzer mit ihrem Internetanschluss gut bedient fühlt.“ Pflege.” Dienst).

Grützner betonte, dass der Anbieter auf berechtigte Beschwerden seiner Kunden entgegenkommend reagiert habe und dass “Probleme im Kundenservice auch ohne das förmliche Verfahren der Bundesnetzagentur gelöst werden können”.

Vodafone hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. „Bisher haben nur sehr wenige Festnetzkunden Preisnachlässe beantragt, die wir natürlich im Rahmen des Zumutbaren gewähren“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Die Zahl der Anträge ist stetig zurückgegangen, und es gab noch keine Klagen in diesem Bereich.“

Telecom war konkreter. „Die Zahl der Beschwerden ist auf niedrigem Niveau, jede Woche im dreistelligen Bereich“, sagte eine Sprecherin des Bonner Konzerns. «Wir behandeln jeden Fall und suchen immer nach einer Lösung im Sinne unserer Mandanten. Selbstverständlich stimmen wir auch gesetzlichen Entlastungen zu. » Bisher sind keine Beschwerden eingegangen.

Kritik an Anbietern

Andererseits haben Verbraucherschützer Anbieter kritisiert. Aufgrund ihrer Erkenntnisse hätten sich die Unternehmen „oftmals geweigert, Preise zu senken oder trotz Vorlage der erforderlichen Unterlagen nicht reagiert“, heißt es in einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Wenn Erleichterungen gewährt werden, ist die gewährte Entlastungshöhe für die Betroffenen oft zu gering.“ Internetanbieter verwenden unterschiedliche Kriterien, um die Höhe der Ermäßigung zu berechnen. Für Verbraucher sei manchmal „wie der reduzierte Betrag zustande gekommen ist, auch auf Nachfrage nicht verständlich erklärt worden“.

“Aus Sicht des vzbv müssen verbindliche Richtlinien erstellt werden, die den Reduktionsberechnungen für Internetprovider zugrunde liegen”, sagt Susanne Blohm, Digitalreferentin des vzbv. „Die Bundesnetzagentur erscheint als zuständige Aufsichtsbehörde geeignet, den Dialog innerhalb der Branche anzustoßen und entsprechende Normen zu entwickeln.“

Verbraucherzentrale erreichbar unter Minimierungsrechner” Im Internet /a> können sich Internetnutzer genau über die Höhe der Ermäßigung informieren gestartet wurde, lag die Zahl der Zugriffe im Juni bei 16.000 und seit September bei rund 2.000 pro Monat.

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