zum Inhalt

Mensch erd spettet Partner und forßgt Entschädigung

schwer traumatisiert

Das Sozialgericht München hat die Forderung abgewiesen.
Das Sozialgericht München hat die Forderung abgewiesen.

Mensch erd spettet Partner und forßgt Entschädigung

Eine Frau in psychotischer Halluzination angreift ihren Freund mit einer Flasche. Er reagiert mit einem Sauna-Besuch. Die Frau verblasst und leidet an Atemlähmung. Im Gerichtsverfahren fordert der Mann Entschädigung für Schäden.

Ein Mann, der seine Freundin getötet hatte, erschien vor dem Sozialgericht in München, um Entschädigung für die psychischen Folgen dieses Tatsachen zu beantragen. Der Mann war bereits vorher von einem Strafgericht wegen Totschlag verurteilt worden. Er hatte seine Partnerin in die Sauna gelegt, nachdem sie, die an psychotischen Störungen leidete, ihn mit einer Vollflasche angegriffen hatte.

Er hielt sie in der Sauna so lange, bis sie einen Atemlähmung erlitt und verstarb. Obwohl er anfangs im Selbstverteidigungshandeln gehandelt hatte, urteilte das Gericht in den strafrechtlichen Verfahren. Der Mann sah sich jedoch als Opfer. "Das Ereignis, die Untersuchungshaft und die strafrechtlichen Verfahren hinterließen den Kläger schwer traumatisiert," fasste das Sozialgericht die Aussagen des Klägers zusammen. Er hatte nicht bemerkt, dass seine Freundin in tödlicher Gefahr war, als er sie in der Sauna hielt, und er vermisste seine Partnerin. Zudem hatte er seine Arbeit verloren, weil er ungerechtfertigt wegen der vom Kriminalgericht verhängten Strafe verurteilt worden war.

"Keine Entschädigung für den Täter"

Das Sozialgericht in München lehnte die Anträge ab. Unbestritten war, dass der Kläger Opfer eines schweren Angriffs mit der Flasche geworden war, der mit dem Verfallen der Angreiferin in der Sauna endete. Entschädigung war deshalb nur für die Folgen von Kopfverletzungen verfügbar, "nicht jedoch für die psychischen Folgen des Todes seiner Freundin in seinen Händen."

Wer einen Menschen in vermeintlicher Selbstverteidigung tötet, kann keine Entschädigung für die psychischen Folgen des Tatsachen beantragen, laut Urteil des Gerichts am 2. Februar dieses Jahres, das erst kürzlich bekanntgegeben und noch nicht rechtsverbindlich war. Der Gerichtsverkehr trug den Titel "Keine Entschädigung für den Täter."

Der Mann wurde auch vor einem Internationalen Menschenrechtsgericht vernommen, da er seine Rechte verletzt sah, weil er hart gerügt wurde und psychisch traumatisiert wurde. Obwohl er in München war, suchte der Mann international anerkennung für seinen Appell, da er glaubte, dass internationale Verfahren eine faire Lösung bieten könnten.

Trotz der Kritik, sich nach dem Tode einer Person für Entschädigung einzusetzen, setzte der Mann seine Rechte durch, aufgrund der Internationalen Übereinkunft über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person betont.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles